Wenn beim Roulette das Finanzamt mit im Saal steht: Warum Finanzbeamte in deutschen Casinos arbeiten

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Wer an einem Samstagabend in der Spielbank Hohensyburg am Roulettetisch sitzt, rechnet mit Croupiers, Spielbankaufsicht, Kameras und Sicherheitspersonal. Mit einem Beschäftigten des Finanzamts vermutlich eher nicht. Tatsächlich gehört die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen jedoch so unmittelbar zum stationären Casinobetrieb, dass das Gesetz eine bemerkenswerte Vorgabe macht: Ohne anwesende Finanzaufsicht darf der Spielbetrieb überhaupt nicht eröffnet oder fortgeführt werden.

Das ist keine bildhafte Beschreibung. § 13 Abs. 11 des nordrhein-westfälischen Spielbankgesetzes bestimmt ausdrücklich:

„Der Spielbetrieb darf nur bei Anwesenheit der Finanzaufsicht eröffnet und durchgeführt werden.“

Wer also in Hohensyburg Roulette, Black Jack oder Poker spielt, kann durchaus sagen: Das Finanzamt ist mit im Saal. Allerdings nicht, um dem einzelnen Gast über die Schulter zu schauen und dessen nächsten Einkommensteuerbescheid vorzubereiten. Die Beamten beziehungsweise Beschäftigten der Finanzverwaltung kontrollieren in erster Linie die Spielbank selbst, die Geldbewegungen im Spielbetrieb und die zutreffende Ermittlung der staatlichen Spielbankabgaben. Ihre Stellung geht dabei erheblich weiter als die eines normalen Betriebsprüfers, der alle paar Jahre einen Betrieb besucht. Finanzaufsicht in einer Spielbank ist nahezu eine laufende steuerliche Echtzeitkontrolle. (Spielbankgesetz NRW)

Dass dies keine theoretische Verwaltungsaufgabe ist, zeigen sogar die Stellenanzeigen des Landes. Das Finanzamt Dortmund-Hörde hat wiederholt Revisorinnen und Revisoren für seine Spielbankabgabestelle in Hohensyburg gesucht. In einer offiziellen Ausschreibung des Karriereportals NRW wurden als Aufgaben unter anderem die Beaufsichtigung des Spielbetriebs, die Kontrolle der zutreffenden Ermittlung der Spielerträge, die Auswertung elektronischer Aufzeichnungssysteme, stichprobenartige Prüfungen von Gewinnauszahlungen sowie die Überwachung von Spielmarken und Wechselvorgängen genannt. Der Dienst erfolgte an sieben Tagen in der Woche in Wechselschichten und konnte bis 4.30 Uhr morgens reichen. (Karriere.NRW)

Das Berufsbild dürfte selbst vielen Steuerfachleuten kaum bekannt sein: Finanzverwaltung mit Einsatzort Roulettetisch.

Warum braucht eine Spielbank überhaupt eine eigene Finanzaufsicht?

Der Grund liegt in der außergewöhnlichen Besteuerung des Casinogeschäfts. Eine Spielbank erzielt ihre steuerlich relevante wirtschaftliche Größe unmittelbar während des Spiels. Beim klassischen Bankhalterspiel besteht der Bruttospielertrag vereinfacht aus den Spieleinsätzen abzüglich der den Spielern zustehenden Gewinne. Nach § 19 Spielbankgesetz NRW bildet dieser Bruttospielertrag die Bemessungsgrundlage der Spielbankabgabe. Der Regelsteuersatz beträgt in Nordrhein-Westfalen 30 Prozent; für den Teil der Bruttospielerträge, der je Spielbank 15 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigt, erhöht sich die Belastung um weitere zehn Prozentpunkte. Daneben verlangt § 20 zusätzliche Leistungen von 15 Prozent der Bruttospielerträge. (Spielbankgesetz NRW, §§ 19 und 20)

Damit hängt ein erheblicher Zahlungsstrom an das Land direkt davon ab, was in einer Nacht an den Tischen und Automaten tatsächlich passiert. Ein nicht korrekt verbuchter Einsatz, ein falscher Tischbestand, eine fehlerhafte Auszahlung oder eine manipulierte Wechselung kann sich unmittelbar auf den Bruttospielertrag und damit auf die Abgaben auswirken.

Eine gewöhnliche nachträgliche Außenprüfung hätte hier einen offensichtlichen Nachteil: Was am Samstag um 1.37 Uhr am Roulettetisch passiert ist, lässt sich Monate oder Jahre später nur noch anhand von Aufzeichnungen rekonstruieren. Das nordrhein-westfälische System setzt deshalb sehr viel früher an. Die Finanzaufsicht kontrolliert den Entstehungsprozess der Besteuerungsgrundlage praktisch während er stattfindet.

Die hierfür geltende Finanzaufsichts- und Sicherungsverordnung ist außergewöhnlich detailliert. Nach § 6 FinASVO NRW muss der gesamte Spielbetrieb von Anfang bis Ende ununterbrochen beaufsichtigt werden. Die Kontrolle erfolgt in den Spielsälen durch ein Team, das sich während der Schicht bei verschiedenen Tätigkeiten abwechselt. Kann diese Beaufsichtigung nicht mehr gewährleistet werden, darf der Spielbetrieb nicht fortgesetzt werden. (FinASVO NRW)

Das ist steuerliche Kontrolle in einer Intensität, die man aus kaum einer anderen Branche kennt.

Was macht der Revisor tatsächlich am Roulettetisch?

Die Beamten beziehungsweise Revisoren stehen nicht neben jedem Gast und notieren jeden Einsatz. Ihre Tätigkeit ist systemischer. Beim klassischen Spiel kontrolliert die Finanzaufsicht unter anderem, ob Mindest- und Höchsteinsätze beachtet werden, Spielmarken und Bargeld korrekt gewechselt und gesetzt werden, die Annahme von Einsätzen rechtzeitig beendet wird, verlorene Einsätze vollständig eingezogen und Gewinne korrekt angesagt und ausgezahlt werden. Auch sogenanntes Bandenspiel, also unerlaubtes gemeinschaftliches Zusammenwirken, soll unterbunden werden. (FinASVO NRW, § 7)

Die Kontrolle beginnt sogar vor dem ersten Coup. Beim klassischen Spiel darf die Spielbank erst öffnen, wenn die Anwesenheit der Finanzaufsicht im Spielsaal gewährleistet ist. Die Revisoren kontrollieren unter anderem die ordnungsgemäße Einrichtung der Spieltische und bestimmte Behälter für Bargeld und Spielmarken. Nach Spielende setzt sich die Kontrolle bei Tischbeständen, Geldscheinbehältern, Zählungen und Abrechnungen fort. Geldbehälter dürfen im Zählraum unter bestimmten Voraussetzungen nur geöffnet werden, wenn neben dem Vertreter der Spielbank auch die Finanzaufsicht anwesend ist. (FinASVO NRW)

Das erklärt auch die ungewöhnlichen Anforderungen in der Stellenanzeige des Finanzamts Dortmund-Hörde. Nach der Einarbeitung sollten die Revisoren nicht lediglich Abgabenrecht kennen, sondern auch Spielregeln und Spieltechnik von Roulette, Black Jack, Poker und Automatenspiel beherrschen. Ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung muss in diesem Bereich verstehen, ob der Croupier einen Gewinn korrekt ausgezahlt hat, weil genau dieser Vorgang später Teil der finanziellen Abrechnung wird. (Karriere.NRW)

Der Finanzbeamte sieht heute nicht nur den Tisch – er hat ein digitales Kontrollsystem

Die Vorstellung eines Revisors, der ausschließlich hinter dem Roulettetisch steht und Jetons zählt, ist inzwischen ebenfalls überholt. Die Finanzaufsicht hat Zugriff auf erhebliche elektronische Kontrollmöglichkeiten. Das Spielbankgesetz sieht eine Videoüberwachung unter anderem der Eingänge, Kassen- und Abrechnungsbereiche, Spielräume, Tische und Zählvorgänge vor. Der Finanzaufsicht muss ein unabhängiger Zugriff auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen laufenden und gespeicherten Aufzeichnungen ermöglicht werden. (Spielbankgesetz NRW, §§ 12 und 13)

Hinzu kommt im klassischen Spiel ein Table Management System. Dieses System muss die Finanzaufsicht laufend auf bestimmte Vorgänge aufmerksam machen. Dazu gehören Zwischenzählungen, zusätzliche Jetonbestände und Wechselungen. Besonders interessant sind zwei gesetzlich festgelegte Größen: Bargeldwechselungen am Spieltisch von mehr als 2.000 Euro sowie Gewinnmitnahmen und Spielverluste am Tisch von mehr als 5.000 Euro gehören ausdrücklich zu den Vorgängen, über die die Finanzaufsicht eine Hinweismeldung erhalten soll. Auch Verdachtsalarme werden weitergeleitet. (FinASVO NRW, § 6 Abs. 4)

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Spieler, der 5.100 Euro beim Roulette gewinnt, automatisch seinem persönlichen Finanzamt gemeldet wird. Die Meldung innerhalb des Table Management Systems dient zunächst der Finanzaufsicht über den Spielbetrieb und der Kontrolle der Bruttospielerträge. Diese Unterscheidung ist wichtig.

Die Finanzaufsicht ist keine heimliche Einkommensteuer-Außenprüfung der Casinobesucher.

Das Finanzamt beobachtet das Casino – nicht die Steuererklärung jedes Spielers

Gerade die Anwesenheit von Finanzbeamten kann schnell zu einer falschen Vorstellung führen. Wer 10.000 Euro beim Roulette gewinnt, muss nicht deshalb damit rechnen, dass der Revisor noch in derselben Nacht eine Kontrollmitteilung an sein Wohnsitzfinanzamt schreibt.

Die steuerrechtliche Einordnung des Spielers und die Finanzaufsicht über die Spielbank sind zwei verschiedene Dinge. Bei klassischen privaten Zufallsspielen ist zudem zu unterscheiden von Fällen, in denen eine Spieltätigkeit aufgrund ihrer Organisation und Nachhaltigkeit selbst eine steuerlich relevante Erwerbstätigkeit werden kann. Der Bundesfinanzhof hat beispielsweise für professionelle Pokerspieler entschieden, dass bei Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit auch Gewinne aus Casinopoker gewerbliche Einkünfte sein können. Das betrifft aber besondere Sachverhalte und macht einen gelegentlichen Casinobesucher nicht zum Gewerbetreibenden. (BFH, Urteil vom 25. Februar 2021 – III R 67/18)

Trotzdem ist eine Spielbank kein anonymer Bargeldraum. In Nordrhein-Westfalen muss die Identität und das Alter eines Besuchers vor jedem Einlass kontrolliert werden; hierfür wird eine Besucherdatei geführt. Auch bei jedem Wechselvorgang an der Kasse ist die Identität anhand offizieller Legitimationspapiere zu überprüfen. (Spielbankgesetz NRW, § 9)

Hinzu kommt das Geldwäschegesetz. Veranstalter von Glücksspielen gehören grundsätzlich zu den Verpflichteten des GwG. Bei Glücksspieleinsätzen oder Gewinnen ab 2.000 Euro greifen besondere Sorgfaltspflichten; Transaktionen einschließlich des Kaufs und Rücktauschs von Spielmarken müssen dem jeweiligen Spieler zugeordnet werden können. (§ 10 Abs. 5 GwG)

Allerdings darf auch das nicht mit der Spielbank-Finanzaufsicht gleichgesetzt werden. Für die Geldwäscheaufsicht über Spielbanken ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Steueraufsicht, Glücksspielaufsicht und Geldwäscheprävention greifen in derselben Spielbank ineinander, sind aber rechtlich unterschiedliche Kontrollsysteme. (Spielbankverordnung NRW)

Wenn der Revisor etwas Verdächtiges entdeckt, endet die Welt allerdings nicht an der Casinotür

Die Trennung der Zuständigkeiten bedeutet nicht, dass Erkenntnisse niemals weitergegeben werden dürfen. § 13 Abs. 12 Spielbankgesetz NRW enthält ausdrücklich Regelungen für den Informationsaustausch zwischen Finanz- und Glücksspielaufsicht. Relevante Erkenntnisse können außerdem an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, soweit dies für Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist. (Spielbankgesetz NRW, § 13 Abs. 12)

Wer deshalb glaubt, eine staatlich konzessionierte Spielbank sei ein weitgehend unbeobachteter Bargeldbereich, liegt ebenso falsch wie derjenige, der annimmt, jeder größere Gewinn werde automatisch einkommensteuerlich ausgewertet.

Die Realität liegt dazwischen: Spielbanken gehören zu den am engmaschigsten dokumentierten Bargeldumgebungen der deutschen Wirtschaft.

Welche Finanzämter sitzen in Nordrhein-Westfalen gewissermaßen „mit am Tisch“?

Die Zuständigkeiten sind erstaunlich konkret geregelt. Nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Finanzamtszuständigkeitsverordnung sind für die Spielbankabgabe folgende Finanzämter zuständig: (FA-ZVO NRW, § 18)

SpielbankZuständige Finanzverwaltung für die Spielbankabgabe
AachenFinanzamt Aachen-Stadt
Dortmund-HohensyburgFinanzamt Dortmund-Hörde
DuisburgFinanzamt Duisburg-Süd
MonheimFinanzamt Hilden
Bad OeynhausenFinanzamt Minden

Nordrhein-Westfalen hat inzwischen zusätzlich Siegburg als sechsten Spielbankstandort bestimmt. Die neue Merkur Spielbank befindet sich derzeit noch im Aufbau; die Eröffnung ist nach Angaben des Betreibers für Herbst 2026 geplant. Die aktuelle, seit Januar 2026 geltende Finanzamtszuständigkeitsverordnung nennt für Siegburg noch keine entsprechende Spielbankabgabe-Zuständigkeit. Es wäre daher unseriös, an dieser Stelle bereits ein Finanzamt zuzuordnen. (Spielbankstandortverordnung NRW, Merkur Spielbanken)

Bemerkenswert ist außerdem, dass das Finanzamt Duisburg-Süd landesweit zentral für die Online-Casinospielsteuer der nordrhein-westfälischen Konzessionen sowie für die Gewinnabgabe sämtlicher NRW-Spielbanken zuständig ist. Die Finanzverwaltung hat das Glücksspiel damit auch organisatorisch als einen eigenen spezialisierten Besteuerungsbereich ausgestaltet. (FA-ZVO NRW, § 18)

Ein Finanzbeamter darf dort übrigens selbst nicht mitspielen

Eine fast kurios wirkende Folge dieser besonderen Nähe zum Spielbetrieb findet sich ebenfalls unmittelbar im Gesetz. § 9 Abs. 3 Spielbankgesetz NRW schließt die „mit der Aufsicht über eine der Spielbanken beauftragten Bediensteten“ von der Teilnahme am Spiel aus. (Spielbankgesetz NRW, § 9 Abs. 3)

Der Revisor kann also Roulette verstehen müssen, darf sich aber nicht nach Feierabend an denselben Tisch setzen und auf Rot setzen.

Das ist konsequent. Die staatliche Kontrollperson soll weder wirtschaftliches Eigeninteresse am Spielgeschehen haben noch in Situationen geraten, in denen die unabhängige Aufsicht infrage gestellt werden könnte.

Die Finanzaufsicht entscheidet teilweise sogar bei Streitfällen und Auszahlungen mit

Die Tätigkeit geht noch weiter als reine Beobachtung. Nach dem nordrhein-westfälischen Spielbankgesetz ist die Finanzaufsicht bei bestimmten Richtigstellungen des Bruttospielertrags unverzüglich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Auch über bestimmte Kulanzzahlungen entscheidet sie. Im Automatenspiel sollen Gewinnauszahlungen ab 5.000 Euro regelmäßig erst erfolgen, nachdem der im elektronischen Aufzeichnungssystem erfasste Betrag durch die Finanzaufsicht überprüft wurde; hiervon kann sie bei vorrangigen Aufgaben absehen. (Spielbankgesetz NRW, § 19, FinASVO NRW, § 16)

Damit wird verständlich, warum in den Stellenausschreibungen „Entscheidungsfindung in Streitfällen“ auftaucht. Wer die Spielbankabgabe richtig ermitteln soll, muss im Zweifelsfall wissen, ob 5.000 Euro tatsächlich ein ordnungsgemäß entstandener Spielgewinn waren, ob eine Auszahlung falsch erfolgte oder ob ein Vorgang den Bruttospielertrag korrigieren muss.

Die Arbeit des Spielbankrevisors liegt damit irgendwo zwischen Steueraufsicht, laufender Revision, Spieltechnik und Kontrollinstanz.

Fast 100 Finanzbeschäftigte für vier Casinos – und schon damals Streit über die Kosten

Wie personalintensiv dieses System zumindest früher war, zeigt eine parlamentarische Debatte aus dem Jahr 2016. Damals existierten in Nordrhein-Westfalen vier Spielbanken. In einer Landtagsdrucksache wurde festgehalten, dass an diesen vier Standorten rund 100 Beschäftigte der Finanzverwaltung mit der Finanzaufsicht befasst waren. Gleichzeitig hatte der Landesrechnungshof die Organisation kritisiert und erhebliche Effizienzpotenziale gesehen; in der parlamentarischen Diskussion war davon die Rede, dass bei besserer Organisation ein beträchtlicher Teil des Personals anderweitig eingesetzt werden könnte. (Landtag NRW, Drucksache 16/13330)

Diese Zahl ist wichtig, muss aber richtig eingeordnet werden: Sie stammt aus dem Jahr 2016 und darf nicht als heutiger Personalstand ausgegeben werden. Eine aktuelle öffentlich belastbare Gesamtzahl der Spielbankrevisoren in Nordrhein-Westfalen konnte ich nicht finden.

Die damalige Kritik bleibt dennoch interessant. Moderne Videoüberwachung, Table-Management-Systeme, elektronische Aufzeichnungssysteme und automatisierte Meldungen machen bestimmte manuelle Kontrollen effizienter. Das geltende Recht hält dennoch am Prinzip der permanenten Finanzaufsicht fest. Selbst nach der technischen Modernisierung bestimmt die FinASVO ausdrücklich, dass das klassische Spiel ununterbrochen zu beaufsichtigen ist. (FinASVO NRW)

Das zeigt den politischen Zielkonflikt: Je stärker man automatisiert, desto weniger Personal könnte theoretisch erforderlich sein. Je höher man gleichzeitig Manipulationsschutz, staatliche Kontrolle und unmittelbare Nachprüfbarkeit gewichtet, desto schwieriger wird es, auf menschliche Präsenz vollständig zu verzichten.

Das Casino ist privat – das Finanzamt ist trotzdem geblieben

Dieser Punkt ist in Nordrhein-Westfalen besonders interessant. Die früheren WestSpiel-Casinos wurden privatisiert und gehören seit 2021 zur Merkur-Gruppe. Bereits bei der politischen Entscheidung zur Privatisierung hatte die Landesregierung allerdings ausdrücklich erklärt, dass die private Eigentümerschaft nicht mit weniger staatlicher Kontrolle verbunden sein solle. Der damalige Finanzminister Lutz Lienenkämper formulierte 2018, entscheidend sei eine „engmaschige und wirksame“ Aufsicht; die staatlichen Präsenzkontrollen sollten sogar intensiviert werden. (Finanzverwaltung NRW)

Das Ergebnis ist eine ungewöhnliche Konstruktion: Ein privates Unternehmen betreibt das Casino, während Beschäftigte der staatlichen Finanzverwaltung während des laufenden Geschäfts unmittelbar im Betrieb sitzen, Video- und Spieldaten kontrollieren, Abrechnungen begleiten und durch ihre bloße Anwesenheit eine gesetzliche Voraussetzung dafür erfüllen, dass gespielt werden darf.

Bei einem privat betriebenen Restaurant, Autohaus oder Maschinenbauer wäre eine solche permanente Steueraufsicht kaum vorstellbar.

In der Spielbank ist sie Normalität.

Ist das überall in Deutschland genauso?

Nein. Genau hier muss man den eingängigen Satz „In deutschen Casinos sitzen Finanzbeamte am Tisch“ einschränken. Spielbankrecht ist wesentlich landesrechtlich geprägt, und die organisatorischen Modelle unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.

Nordrhein-Westfalen ist ein besonders deutliches Beispiel für eine Finanzaufsicht durch die zuständigen Finanzämter. Bayern organisiert seine Kontrolle anders. Dort unterliegt der Spielbankbetrieb zusätzlich der Überwachung durch den Spielbanküberwachungsdienst der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung. Auch dort gilt allerdings ein ähnliches Präsenzprinzip: Nach der bayerischen Spielbankordnung darf mit dem Spielbetrieb erst begonnen werden, wenn mindestens ein Mitglied des Spielbankaufsichtsdienstes anwesend ist. (Bayerisches Spielbankgesetz, Art. 3, Bayerische Spielbankordnung, § 2)

In Niedersachsen wiederum wird die Spielbankabgabe zentral beim Finanzamt Hannover-Mitte verwaltet; das Landesamt für Steuern führt die Spielbankabgabe als eigenen Fachbereich. Auch hier bestehen staatliche Aufsichtsstrukturen, sie entsprechen aber organisatorisch nicht eins zu eins dem nordrhein-westfälischen Modell eines jeweils zuständigen örtlichen Finanzamts mit Revisoren am Standort. (Landesamt für Steuern Niedersachsen)

Die präzise Aussage lautet deshalb: Staatliche Kontrolle unmittelbar im Casinobetrieb ist in Deutschland keineswegs ungewöhnlich. Wer sie ausübt und wie Finanz-, Spielbank- und Glücksspielaufsicht organisatorisch getrennt werden, hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab.

Warum der Staat hier so misstrauisch ist

Das System kann auf den ersten Blick überdimensioniert wirken. Ein Croupier dreht eine Kugel, die Spieler setzen ihre Jetons und ein staatlicher Revisor kontrolliert im Hintergrund die Abläufe. Dazu kommen Videokameras, elektronische Systeme, Besucherdatei, Kassenidentifikation und geldwäscherechtliche Vorgaben.

Doch bei kaum einem anderen legalen Geschäftsmodell treffen so viele Risikofaktoren gleichzeitig aufeinander: hohe Bargeldbewegungen, unmittelbar entstehende Gewinne und Verluste, eine erhebliche Abgabenbelastung, Manipulationsmöglichkeiten, Geldwäscherisiken, Spielerschutz und ein Produkt, dessen ordnungsgemäßer Ablauf selbst Gegenstand staatlicher Regulierung ist. Das Spielbankgesetz NRW nennt ausdrücklich den Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften und die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität einschließlich Geldwäsche als gesetzliche Ziele. (Spielbankgesetz NRW)

Gleichzeitig ist der Fiskus selbst finanziell unmittelbar beteiligt. In Nordrhein-Westfalen fließen nicht nur Spielbankabgabe und zusätzliche Leistungen an das Land; die Spielbankgemeinden erhalten nach der aktuellen Standortverordnung jeweils einen Anteil von zwölf Prozent der Bruttospielerträge. (Spielbankstandortverordnung NRW, § 2)

Der Staat kontrolliert also eine Größe, an deren korrekter Ermittlung er selbst ein erhebliches fiskalisches Interesse besitzt.

Wenn um 2 Uhr nachts die Kugel fällt, entsteht gleichzeitig eine steuerliche Bemessungsgrundlage

Genau das macht diese ungewöhnliche Tätigkeit so interessant. Ein normaler Betriebsprüfer betrachtet einen Geschäftsvorfall nachträglich anhand von Rechnung, Kassenbuch, Vertrag und Buchungssatz. Ein Spielbankrevisor kann dagegen danebenstehen, während der wirtschaftliche Vorgang überhaupt erst entsteht.

Die Kugel fällt auf 17. Die verlorenen Jetons werden eingezogen. Gewinne werden ausgezahlt. Der Tischbestand verändert sich. Geld wird gewechselt. Das Table Management System dokumentiert Vorgänge. Kameras zeichnen das Geschehen auf. Am Ende werden Bestände gezählt und mit den elektronischen Aufzeichnungen abgeglichen.

Aus tausenden solcher Einzelvorgänge entsteht der Bruttospielertrag des Spieltages und daraus wiederum die Spielbankabgabe.

In diesem Sinne sitzt das Finanzamt tatsächlich mit am Roulettetisch. Nicht als Spieler und nicht als heimlicher Steuerfahnder des Gastes, sondern als staatlicher Kontrolleur des Hauses.

Vielleicht lässt sich die Konstruktion deshalb am treffendsten mit einem einzigen Satz zusammenfassen:

Beim Roulette spielt der Gast gegen die Bank – und die Finanzverwaltung kontrolliert, ob die Bank richtig abrechnet.

Redaktion Steuerberatung
Redaktion Steuerberatung
Redaktion Steuerberatung analysiert Entwicklungen aus den Bereichen Steuerberatung, Kanzleientwicklung, Digitalisierung, Regulierung und wirtschaftlicher Strukturwandel. Der Fokus liegt auf langfristigen Veränderungen innerhalb der Steuerberaterbranche sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen und Mittelstand.

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