Der Rechtsstreit zwischen dem Berliner TaxTech-Unternehmen Accountable und der Steuerberaterkammer Berlin lässt sich bequem als Auseinandersetzung zwischen einem technologiegetriebenen Anbieter und einem regulierten Berufsstand erzählen. Auf der einen Seite ein Unternehmen, das mit einem „KI-Steuerberater“ wirbt und insbesondere Selbstständigen verspricht, große Teile ihrer steuerlichen Pflichten digital abzuwickeln. Auf der anderen Seite eine Berufskammer, die darauf verweist, dass die Bezeichnung Steuerberater gesetzlich geschützt ist und geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nicht deshalb erlaubnisfrei wird, weil sie von Software erbracht oder anders bezeichnet wird.
Diese Erzählung liefert einen Konflikt, aber noch keine besonders gute Analyse. Interessanter ist die Frage, was der Streit über den Zustand der Steuerberatungsbranche selbst aussagt. Denn Accountable trifft mit seinem Produkt auf einen Markt, in dem Fachkräfte fehlen, viele Kanzleien unter hoher Auslastung arbeiten und standardisierbare Tätigkeiten zunehmend automatisiert werden. Gleichzeitig beruht Steuerberatung aus gutem Grund auf einem berufsrechtlichen System aus Qualifikation, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Haftung und Aufsicht. Wer aus dem Verfahren lediglich einen Kampf zwischen Innovation und Besitzstandswahrung macht, unterschätzt deshalb beide Seiten.
Möglicherweise liegt gerade in dieser Reibung eine Chance. Der Rechtsstreit könnte die Steuerberaterbranche dazu zwingen, genauer zu bestimmen, was sie in einer durch künstliche Intelligenz veränderten Welt eigentlich schützen will: die historische Form, in der Steuerberatung erbracht wird, oder die Qualität und Verantwortlichkeit der steuerlichen Entscheidung. Für die Kammern wiederum stellt sich die Frage, ob ihre zukünftige Bedeutung vor allem daraus erwächst, Grenzen durchzusetzen, oder ob sie zusätzlich Standards entwickeln müssen, unter denen neue Formen digitaler Steuerberatung verantwortbar stattfinden können.
Stand Mitte August 2026 ist nach den öffentlich verfügbaren Berichten noch keine gerichtliche Entscheidung bekannt. Das Verfahren läuft damit weiterhin. Gerade deshalb lohnt es sich, den Streit nicht vorschnell aus der Perspektive eines vermeintlichen Gewinners zu betrachten.
Worum es tatsächlich geht
Nach Angaben von Accountable hat die Steuerberaterkammer Berlin vor dem Landgericht Berlin II Klage erhoben. Angegriffen werden nach Darstellung des Unternehmens insbesondere die Verwendung der Bezeichnung „KI-Steuerberater“ sowie Teile der konkreten Ausgestaltung des Angebots. Die Kammer sieht darin nach den bisher bekannten Informationen unter anderem eine unzulässige Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung und beanstandet, dass steuerliche Hilfe angeboten werde, ohne dass Accountable als entsprechende Berufsausübungsgesellschaft anerkannt sei. In Berichten über das Verfahren wird zudem die Rolle der sogenannten Steuer-Coaches thematisiert, bei denen die Kammer offenbar ebenfalls die Grenze zur erlaubnispflichtigen Hilfeleistung in Steuersachen berührt sieht.
Dabei sollte eine sprachliche Ungenauigkeit vermieden werden, die sich in der öffentlichen Debatte schnell einschleicht. Klägerin ist die Steuerberaterkammer Berlin, nicht „die Steuerberaterkammern“ als geschlossener Block und auch nicht die Bundessteuerberaterkammer. Die Auseinandersetzung berührt zwar grundsätzliche berufsrechtliche Fragen und ist deshalb für den gesamten Berufsstand relevant, daraus folgt aber noch keine einheitliche politische Position sämtlicher Kammern.
Accountable beschreibt sein Angebot als digitales Produkt für Selbstständige und argumentiert, es unterscheide sich von der klassischen Steuerberatung. Das Unternehmen verweist darauf, dass sein System gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt und getestet werde, Nutzer transparent über die Funktionsweise informiert würden und bei bestimmten durch die Software verursachten Fehlern eine finanzielle Garantie greife. Gleichzeitig ist die eigene Produktkommunikation ambitioniert. Auf der Website wird nicht nur von automatisierter Buchhaltung oder technischer Unterstützung gesprochen, sondern von einem „KI Steuerberater“, personalisierten Antworten und individuellen Steuertipps. Accountable erklärt darüber hinaus selbst, dass der KI-Steuerberater für viele Selbstständige einen traditionellen Steuerberater langfristig ersetzen könne, auch wenn bei komplexeren Fragen weiterhin menschliche Beratung erforderlich sei. An anderer Stelle weist das Unternehmen ausdrücklich darauf hin, selbst kein zugelassener Steuerberater zu sein und dass die KI Fehler machen könne.
Genau in diesem Spannungsverhältnis steckt der eigentliche Rechtsfall. Ein Anbieter kann nicht einerseits damit werben, dass seine Technologie wesentliche Funktionen eines Steuerberaters übernimmt, und andererseits erwarten, dass der Gesetzgeber ausschließlich auf die technische Verpackung schaut. Umgekehrt darf Regulierung nicht allein deshalb jede individualisierte digitale Unterstützung unterbinden, weil die bisherige Rechtsordnung davon ausging, dass eine beratende Leistung zwangsläufig von einem Menschen erbracht wird.
Das Gericht wird diesen Konflikt an geltendem Recht beurteilen müssen. Die Branche sollte sich zusätzlich fragen, ob das geltende Raster langfristig noch präzise genug ist.
Die Kammer verteidigt mehr als eine Berufsbezeichnung
Die Position der Steuerberaterkammer lässt sich leicht als klassische Berufsstandspolitik darstellen. Wer dies tut, unterschlägt allerdings einen wichtigen Teil der Rechtslage. Die Bezeichnung „Steuerberater“ ist nach dem Steuerberatungsgesetz geschützt. Hinzu kommt, dass Steuerberater nicht lediglich über eine bestimmte Ausbildung verfügen, sondern einem Bündel berufsrechtlicher Pflichten unterliegen. § 57 StBerG verlangt unter anderem unabhängige, eigenverantwortliche, gewissenhafte und verschwiegene Berufsausübung; selbstständig tätige Steuerberater müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.
Die Kammern sind in diesem System nicht nur Interessenvertretungen. Ihnen hat der Gesetzgeber ausdrücklich Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben übertragen. Nach § 76 StBerG müssen sie die Erfüllung der Berufspflichten überwachen; zu ihren Aufgaben gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch die wettbewerbsrechtliche Verfolgung geschäftsmäßiger unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen. Wer der Steuerberaterkammer Berlin deshalb schlicht vorwirft, einen Konkurrenten schützen zu wollen, blendet aus, dass sie sich in einem gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich bewegt.
Hinter dem Titel steht zudem ein Vertrauensversprechen. Ein Mandant soll darauf vertrauen können, dass jemand, der sich Steuerberater nennt, eine bestimmte Qualifikation besitzt, der Berufsaufsicht unterliegt, Verschwiegenheitspflichten beachten muss und für berufliche Fehler in einem geregelten Rahmen einsteht. Diese institutionelle Infrastruktur wird in der Debatte über digitale Geschäftsmodelle gelegentlich wie unnötiger Ballast behandelt. Tatsächlich ist sie ein Teil des Produkts Steuerberatung.
Gerade generative KI liefert ein gutes Argument dafür, diese Sicherungen nicht vorschnell aufzugeben. Eine inzwischen veröffentlichte Studie mit 758 Wissensarbeitern zeigt ein für die Regulierung ausgesprochen interessantes Bild. Innerhalb des Leistungsbereichs, den das eingesetzte KI-System gut beherrschte, stiegen Produktivität und Qualität deutlich. Außerhalb dieses sogenannten „jagged technological frontier“ konnten die Systeme dagegen zu schlechteren Ergebnissen führen. Besonders problematisch ist, dass KI Antworten sprachlich kohärent und überzeugend formulieren kann, obwohl die zugrunde liegende Lösung falsch ist. Für steuerliche Beratung ist genau diese Kombination gefährlich: Ein offensichtlicher Fehler ist leichter zu erkennen als eine professionell klingende Fehlberatung.
Wer daraus folgert, steuerliche KI müsse verhindert werden, zieht allerdings den falschen Schluss. Die Forschung spricht vielmehr dafür, zwischen unterschiedlichen Aufgaben und Risiken zu unterscheiden.
Accountable stellt trotzdem die richtige unangenehme Frage
So nachvollziehbar die berufsrechtliche Position ist, so unbequem bleibt die Gegenfrage: Muss jede Form individualisierter steuerlicher Unterstützung auch künftig zwingend in derselben institutionellen Form erbracht werden wie eine komplexe Gestaltungsberatung, eine Unternehmensnachfolge oder ein finanzgerichtliches Verfahren?
Die Steuerberatung ist kein homogener Leistungsblock. Zwischen der Frage, ob eine Betriebsausgabe grundsätzlich einer bekannten steuerlichen Kategorie zuzuordnen ist, und der Gestaltung einer grenzüberschreitenden Unternehmensstruktur liegen Welten. Trotzdem können beide Vorgänge unter den sehr weiten Begriff steuerlicher Hilfeleistung fallen.
Technologisch wird diese Differenz immer bedeutender. Wiederkehrende steuerliche Aufgaben lassen sich zunehmend strukturieren, automatisieren und mit vorhandenen Daten verknüpfen. Selbst die Bundessteuerberaterkammer vertritt keineswegs die Position, künstliche Intelligenz sei mit dem Berufsbild unvereinbar. In ihrem Anfang 2026 veröffentlichten KI-Leitfaden bezeichnet sie KI ausdrücklich als Verstärker steuerlicher Expertise, der Routinen automatisieren, Recherchen beschleunigen, Qualität erhöhen und Freiräume für Beratung schaffen kann. Die fachliche Bewertung und Verantwortung sollen allerdings beim Berufsträger verbleiben.
Damit liegen Accountable und die organisierte Steuerberaterschaft in ihrer Einschätzung der Technologie möglicherweise weniger weit auseinander, als der Rechtsstreit vermuten lässt. Der eigentliche Dissens betrifft die Frage, wer die Verantwortungsebene kontrolliert und wann sie überhaupt notwendig ist.
Accountable versucht eine andere Antwort. Das Unternehmen kombiniert Software, KI, menschliche Unterstützung und eine finanzielle Fehlergarantie. Für bestimmte Pläne werden nach Angaben des Unternehmens Schäden aus Fehlern der Anwendung bis zu festgelegten Höchstbeträgen übernommen. Das ist kein Ersatz für das Berufsrecht und auch keine vollständige Entsprechung zur Berufshaftpflicht eines Steuerberaters. Es ist aber interessant, weil hier ein privater Anbieter versucht, Vertrauen nicht über Berufsstatus, sondern über Produktarchitektur, Support und finanzielle Risikoübernahme herzustellen.
Die Steuer-Coaches zeigen gleichzeitig, wie schwierig diese neue Grenzziehung wird. Accountable erklärt ausdrücklich, dass diese Personen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall leisten dürften. Gleichzeitig beschreibt das Unternehmen einen weitreichenden Unterstützungsumfang von der Einordnung von Betriebsausgaben über Umsatzsteuerfragen bis zur Interpretation von Steuerberechnungen und Vorauszahlungen. Ob und wo daraus rechtlich erlaubnispflichtige Steuerberatung wird, ist gerade kein triviales semantisches Problem.
Für Accountable entsteht daraus ebenfalls eine Zumutung. Wer funktional immer näher an klassische Steuerberatung heranrückt, kann Regulierung nicht dauerhaft mit dem Argument abwehren, technisch handele es sich um etwas anderes. Wenn der wirtschaftliche Vorteil eines digitalen Modells teilweise daraus resultiert, dass Kosten für Qualifikation, Berufsaufsicht, Haftung und berufsrechtliche Organisation nicht in vergleichbarem Umfang getragen werden müssen, wäre ein Teil dieses Vorteils regulatorische Arbitrage und nicht technologischer Fortschritt.
Die andere Hälfte dieses Gedankens ist für die Kammern allerdings ebenso unangenehm: Wenn dieselben Schutzfunktionen durch neue technische und organisatorische Verfahren zuverlässiger oder günstiger erbracht werden können, gibt es keinen überzeugenden Grund, an einer bestimmten historischen Form nur deshalb festzuhalten, weil der Berufsstand sie seit Jahrzehnten kennt.
Vielleicht ist die eigentliche Einheit der Regulierung falsch gewählt
Hier lohnt sich ein abstrakterer Blick. Berufsrecht reguliert traditionell Personen und Institutionen. Wer eine bestimmte Tätigkeit ausführen darf, wird häufig daran geknüpft, ob er eine bestimmte Qualifikation besitzt, einer Kammer angehört oder eine zugelassene Organisationsform verwendet. Dieses Modell stammt aus einer Welt, in der Beratungsleistung und beratende Person praktisch nicht voneinander zu trennen waren.
KI löst diese Einheit teilweise auf.
Ein System kann einen konkreten Sachverhalt analysieren, individuelle Daten einbeziehen und daraus einen Handlungsvorschlag erzeugen, ohne dass ein Mensch jede einzelne Antwort formuliert. Damit wird die traditionelle Frage „Wer berät?“ zunehmend ergänzt durch die Frage „Welche Funktion erfüllt das System, welches Risiko entsteht dabei und wer trägt dafür Verantwortung?“.
Die OECD beschreibt bei der Regulierung freier Berufe genau diesen Zielkonflikt. Berufliche Selbstregulierung besitzt einen erheblichen Vorteil, weil die Regelsetzenden über Fachwissen und praktische Erfahrung verfügen und Qualitätsstandards deshalb sachnäher entwickeln können als eine fachfremde Behörde. Gleichzeitig weist die OECD darauf hin, dass berufsständische Regulierung Marktzutritt, Wettbewerb und Innovation stärker beschränken kann, als es zur Erreichung des eigentlichen Schutzzwecks notwendig wäre. Die wirtschaftspolitisch interessante Frage lautet deshalb nicht, ob Berufsregulierung gut oder schlecht ist, sondern ob eine konkrete Beschränkung tatsächlich dem Risiko entspricht, das sie verhindern soll.
Auf die Steuerberatung übertragen könnte daraus langfristig ein anderes Regulierungsmodell entstehen. Einfache, standardisierte und gut überprüfbare Vorgänge würden dann anders behandelt als steuerliche Situationen mit hoher Rechtsunsicherheit oder großem Schadenspotenzial. Entscheidend wäre weniger, ob eine Tätigkeit digital oder menschlich erbracht wird, sondern wie riskant sie ist, wie nachvollziehbar das Ergebnis zustande kommt und welche Verantwortungsebene vorgesehen ist.
Eine automatische Plausibilisierung von Buchhaltungsdaten oder die Erläuterung einer bereits feststehenden steuerlichen Regel wäre beispielsweise regulatorisch anders zu betrachten als eine Umwandlung, eine internationale Steuerstruktur, ein streitiges Statusproblem oder eine Gestaltung mit erheblicher Haftungs- und Strafbarkeitsnähe. Dazwischen liegt ein großer Bereich individualisierter steuerlicher Unterstützung, für den technische Dokumentation, nachvollziehbare Quellen, festgelegte Eskalationsschwellen und menschliche Kontrolle möglicherweise bessere Schutzinstrumente wären als ein pauschales Entweder-oder.
Das ist nicht die heutige Rechtslage. Es wäre aber eine ernsthafte Reformfrage, die durch den Accountable-Fall sichtbar wird.
Der Rechtsmarkt hat einen vergleichbaren Konflikt bereits erlebt
Dass ein Streit über die Grenzen eines regulierten Berufsmarkts zum Ausgangspunkt einer Modernisierung werden kann, zeigt ausgerechnet die benachbarte Rechtsberatung.
Als LegalTech-Anbieter begannen, Verbraucherforderungen automatisiert zu prüfen und durchzusetzen, passten ihre Geschäftsmodelle ebenfalls nicht sauber in die traditionelle Vorstellung anwaltlicher Beratung. Besonders bekannt wurde der Rechtsstreit um wenigermiete.de beziehungsweise Lexfox. Der Bundesgerichtshof entschied 2019, dass die dort angebotene Tätigkeit noch von einer bestehenden Inkassoerlaubnis gedeckt sein konnte. Die Entscheidung war deshalb bedeutend, weil der BGH das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht ausschließlich aus der Perspektive traditioneller anwaltlicher Leistungserbringung auslegte, sondern auch die durch Technologie veränderte Dienstleistung berücksichtigte.
Damit war der Konflikt nicht erledigt. Der Gesetzgeber reagierte später mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. In der Gesetzesbegründung wurde ausdrücklich auf die durch LegalTech entstandene Ausdifferenzierung des Rechtsdienstleistungsmarkts und auf die hierzu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen. Ziel war nicht, anwaltliche Regulierung abzuschaffen, sondern neue Geschäftsmodelle rechtssicherer einzuordnen und gleichzeitig Verbraucherschutzregeln anzupassen.
Das ist für die Steuerberatung ein bemerkenswertes Beispiel. Der technologische Anbieter musste sich dem bestehenden Rechtsrahmen stellen. Die etablierten Berufsstrukturen konnten zugleich nicht verlangen, dass dieser Rechtsrahmen so interpretiert wird, als habe sich der Markt technisch nicht verändert. Aus einem zunächst konfrontativen Rechtsstreit entstand damit letztlich ein Impuls für eine differenziertere Regulierung.
Die Lehre daraus lautet nicht, dass Steuerrecht dem Rechtsdienstleistungsmarkt eins zu eins folgen sollte. Steuerliche Erklärungspflichten, staatliche Veranlagungsverfahren, Berufsgeheimnis und die besondere Nähe zum Steuerstrafrecht unterscheiden den Markt erheblich. Übertragbar ist aber das institutionelle Prinzip: Wenn eine neue Technologie eine bislang klare Berufsgrenze funktional verwischt, reicht eine Unterlassungsverfügung allein selten als langfristige Antwort. Irgendwann muss der Gesetzgeber definieren, welche Risiken tatsächlich reguliert werden sollen.
Noch näher liegt der Vergleich mit der Telemedizin
Ein zweites Beispiel liefert die Ärzteschaft. Dort war die ausschließliche Fernbehandlung lange berufsrechtlich stark eingeschränkt. Die Begründung war nachvollziehbar: Eine medizinische Behandlung ohne persönlichen Kontakt konnte Diagnosequalität und Patientensicherheit gefährden. Mit besseren Kommunikationssystemen, digitaler Diagnostik und neuen Versorgungsmodellen wurde ein pauschales Verbot jedoch zunehmend schwerer zu rechtfertigen.
Der Deutsche Ärztetag änderte 2018 die Musterberufsordnung. Ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien wurde nicht plötzlich als generell gleichwertig erklärt, sondern unter Voraussetzungen ermöglicht, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird und der Patient über die Besonderheiten aufgeklärt wird. Die Bundesärztekammer hielt gleichzeitig am persönlichen Kontakt als wichtigem Versorgungsstandard fest.
Genau diese Konstruktion ist für die Steuerberatung interessanter als die übliche Forderung nach „mehr Offenheit für Digitalisierung“. Die Ärzteschaft gab ihren Qualitätsanspruch nicht auf. Sie löste aber Qualität schrittweise von einer bestimmten Übertragungsform.
Vor 2018 war die entscheidende Unterscheidung stark vereinfacht: persönliche Behandlung oder Fernbehandlung. Danach rückte stärker die Frage in den Vordergrund, ob eine bestimmte Behandlung unter den konkreten Umständen medizinisch vertretbar ist.
Eine vergleichbare Entwicklung wäre auch bei steuerlicher KI denkbar. Nicht „menschlicher Steuerberater oder KI“ wäre dann die zentrale regulatorische Trennlinie, sondern das konkrete Risikoprofil einer steuerlichen Aufgabe und die dafür erforderliche Form professioneller Verantwortung.
Genau hier könnten die Kammern gewinnen
Die Steuerberaterkammern könnten aus dem Accountable-Verfahren gestärkt hervorgehen, selbst wenn einzelne bisherige Grenzziehungen zukünftig liberalisiert werden. Voraussetzung wäre allerdings, dass sie ihre Rolle nicht auf die Verteidigung bestehender Marktgrenzen reduzieren.
Mit zunehmender Automatisierung steigt der Bedarf an vertrauenswürdigen Standards. Ein KI-System, das steuerliche Sachverhalte beurteilt, müsste beispielsweise nachweisbar mit welchem Rechtsstand es arbeitet, wie Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung eingepflegt werden, welche Quellen einer Antwort zugrunde liegen und wann das System einen Sachverhalt als zu unsicher für eine automatisierte Bearbeitung erkennt. Hinzu kommen Datenschutz, Verschwiegenheit, Protokollierung, Modelländerungen, Qualitätskontrollen und die Frage, wer bei einem Fehler wirtschaftlich und rechtlich verantwortlich ist.
All das sind Felder, auf denen eine fachlich legitimierte Selbstverwaltung erheblichen Mehrwert liefern könnte. Die Kammer der Zukunft wäre dann nicht lediglich die Institution, die feststellt, wer eine bestimmte Berufsbezeichnung führen darf. Sie könnte zusätzlich definieren, welche Qualität eine digital erbrachte steuerliche Leistung besitzen muss.
Denkbar wären beispielsweise kontrollierte Erprobungsräume für neue Beratungsmodelle, technische Mindeststandards für KI-Anwendungen im steuerlichen Bereich oder klar definierte Kategorien, bei denen automatisierte Leistungen unter festgelegten Voraussetzungen ohne permanente Einzelfallprüfung eines Berufsträgers angeboten werden dürfen. Höhere Risikostufen würden weiterhin einen verantwortlichen Steuerberater erfordern.
Ein solches Modell würde den Berufsstand nicht schwächen. Es könnte seine gesellschaftliche Funktion sogar deutlicher sichtbar machen. Der Steuerberater wäre weniger derjenige, der jede standardisierte steuerliche Einzelfrage persönlich beantworten muss, sondern zunehmend derjenige, der für komplexe Entscheidungen, Ausnahmen, Qualitätskontrolle und professionelle Verantwortlichkeit einsteht.
Das wäre eine erhebliche Verschiebung des Berufsbilds, aber keine Entwertung.
Der Fachkräftemangel macht diese Diskussion dringlicher
Diese Entwicklung lässt sich nicht losgelöst von der Personalstruktur der Branche betrachten. Anfang 2026 zählte die Bundessteuerberaterkammer rund 90.000 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Das Durchschnittsalter lag bei 53,7 Jahren. Gleichzeitig ging die Zahl der Auszubildenden zum Steuerfachangestellten gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Die Bundessteuerberaterkammer selbst bezeichnet Fachkräftemangel, hohe Arbeitsbelastung und Digitalisierung seit Jahren als zentrale Herausforderungen des Berufsstands.
Unter diesen Bedingungen wäre es volkswirtschaftlich schwer zu erklären, weshalb hochqualifizierte Berufsträger ihre knappe Zeit dauerhaft für Vorgänge einsetzen sollten, die technisch zuverlässig automatisiert werden können. Regulierung sollte verhindern, dass schlechte automatisierte Beratung Menschen schädigt. Sie sollte aber ebenso wenig dazu führen, dass qualifizierte menschliche Arbeit künstlich an Tätigkeiten gebunden bleibt, bei denen sie keinen nennenswerten zusätzlichen Sicherheitsgewinn liefert.
Genau an dieser Stelle könnte Accountable der Branche einen Dienst erweisen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Das Unternehmen zwingt den Berufsstand zu einer Antwort auf die Frage, welche Leistungen tatsächlich den persönlichen Einsatz eines Steuerberaters benötigen und welche lediglich deshalb mit ihm verbunden sind, weil eine historische Regulierung aus einer Zeit vor automatisierter Wissensarbeit stammt.
Die Antwort wird vermutlich für Accountable ebenfalls unbequem ausfallen. Nicht alles, was technisch automatisiert werden kann, sollte deshalb erlaubnisfrei werden. Ein System kann fachlich hochleistungsfähig sein und trotzdem in Grenzfällen gefährlich falsch liegen. Gerade Steuerrecht produziert durch Ausnahmen, Verwaltungsauffassungen, Übergangsregeln, Rechtsprechungsänderungen und die Bedeutung des konkreten Sachverhalts erhebliche Kontextabhängigkeit. Die produktive Lösung liegt deshalb weder im Festhalten an sämtlichen alten Grenzen noch in ihrer pauschalen Auflösung.
Accountable müsste im Gegenzug erwachsener reguliert werden wollen
Auch die Innovationsseite kann aus diesem Konflikt etwas lernen. Der Satz, Regulierung dürfe Innovation nicht verhindern, ist richtig und gleichzeitig nahezu inhaltsleer. Unternehmen, die in einen hochregulierten Vertrauensmarkt eintreten, müssen beantworten, wie sie jene Schutzfunktionen gewährleisten wollen, die der bestehende Berufsstand nicht aus Zufall aufgebaut hat.
Wenn ein KI-System Fehler macht, reicht die technische Erklärung „KI kann falsch liegen“ nicht unbedingt aus. Wenn personalisierte steuerliche Handlungsempfehlungen gegeben werden, muss geklärt sein, wie Rechtsänderungen berücksichtigt werden, wie unsichere Sachverhalte erkannt werden und wie Nutzer erfahren, wann eine maschinelle Antwort nicht mehr ausreicht. Wenn das Produkt sich ausdrücklich als Alternative zum Steuerberater positioniert, wird die Frage nach einer funktional vergleichbaren Verantwortungsstruktur zwangsläufig schärfer.
Eine freiwillige Geld-zurück- oder Schadensgarantie ist ein Baustein, ersetzt jedoch weder Berufsaufsicht noch Verschwiegenheit noch unabhängige fachliche Verantwortung. Accountable könnte deshalb langfristig sogar davon profitieren, wenn eine neue regulatorische Kategorie für technologiegestützte Steuerleistungen entsteht. Ein klarer Qualitätsstandard wäre zwar teurer als weitgehend freie Marktteilnahme, würde aber zugleich Vertrauen schaffen und den Vorwurf entkräften, der Wettbewerbsvorteil beruhe auf einer Umgehung berufsrechtlicher Anforderungen.
Das wäre ein wesentlich reiferes Innovationsverständnis als die Vorstellung, Regulierung und technischer Fortschritt seien natürliche Gegner.
Der schlechteste Ausgang wäre ein rein juristischer Sieg
Angenommen, die Steuerberaterkammer Berlin setzt sich vollständig durch und Accountable darf bestimmte Bezeichnungen oder Leistungselemente künftig nicht mehr verwenden. Berufsrechtlich könnte damit eine wichtige Grenze bestätigt sein. Für die strategische Zukunft der Branche wäre trotzdem wenig gewonnen, wenn anschließend lediglich „KI-Steuerberater“ durch „KI-Steuerassistent“ ersetzt wird und dieselbe technologische Entwicklung unter neuen Begriffen weitergeht.
Umgekehrt wäre ein vollständiger Erfolg Accountables ebenfalls keine ausreichende Lösung. Die Feststellung, dass ein bestimmtes digitales Modell geltendes Berufsrecht nicht verletzt, beantwortet noch nicht, wie autonome steuerliche Systeme künftig kontrolliert werden sollten, wenn sie leistungsfähiger, eigenständiger und schwerer durchschaubar werden.
Der produktivste Ausgang des Konflikts liegt deshalb möglicherweise jenseits des konkreten Urteils. Das Verfahren kann eine politische und berufsständische Diskussion auslösen, in der die Steuerberatung ihre regulatorische Architektur neu ordnet, bevor Technologie und Markt diese Ordnung faktisch überholen.
Andere regulierte Branchen zeigen, dass solche Konflikte Fortschritt auslösen können. LegalTech zwang Rechtsprechung und Gesetzgeber dazu, die Grenzen des Rechtsdienstleistungsmarkts neu zu definieren. Die Telemedizin zwang die Ärzteschaft dazu, zwischen medizinischem Qualitätsstandard und traditionellem persönlichen Kontakt zu unterscheiden. In beiden Fällen wurde Regulierung nicht abgeschafft. Sie wurde näher an die tatsächlichen Risiken neuer Leistungserbringung herangeführt.
Genau darin könnte der eigentliche Wert des Accountable-Verfahrens liegen.
Die Steuerberaterbranche könnte ausgerechnet durch diesen Streit moderner werden
Die Steuerberatung steht vor einer Entscheidung, die größer ist als die Frage, wer die Worte „KI-Steuerberater“ verwenden darf. Der Berufsstand kann versuchen, technologische Entwicklung möglichst lange in bestehende Kategorien einzuordnen. Das wäre rechtlich nachvollziehbar, dürfte aber mit jeder neuen Generation leistungsfähiger Systeme schwieriger werden.
Oder er kann seine stärkste Position neu definieren.
Diese Stärke besteht nicht darin, dass nur ein Steuerberater eine Steuererklärung technisch berechnen kann. Software kann das längst in vielen Fällen. Sie besteht auch nicht darin, dass nur Menschen Gesetzestexte durchsuchen oder einfache steuerliche Fragen beantworten können. Auch dieser Vorsprung schrumpft.
Der eigentliche Wert des Berufs liegt in Verantwortung unter Unsicherheit: Sachverhalte richtig zu erfassen, widersprüchliche Informationen zu bewerten, Gestaltungsfolgen abzuwägen, rechtliche Unsicherheit zu erkennen, Risiken zu erklären und für eine fachliche Entscheidung einzustehen. Je leistungsfähiger KI wird, desto stärker könnte genau diese Funktion in den Vordergrund treten.
Für die Kammern ergibt sich daraus eine strategische Möglichkeit. Sie könnten sich von Institutionen, die überwiegend den Zugang zu einem Beruf kontrollieren, stärker zu Institutionen entwickeln, die auch die Qualität neuer Formen steuerlicher Leistungserbringung definieren. Das wäre anspruchsvoller, als lediglich vorhandene Grenzen durchzusetzen. Es würde technisches Know-how, neue Prüfmodelle und möglicherweise auch die Bereitschaft verlangen, Tätigkeiten freizugeben, die bislang selbstverständlich dem klassischen Beratungsmodell zugerechnet wurden.
Accountable müsste auf der anderen Seite akzeptieren, dass technologische Leistungsfähigkeit noch keine gesellschaftliche Legitimation ersetzt. Wer professionelle Beratung funktional ersetzen will, muss sich irgendwann auch der Frage stellen, welche professionelle Verantwortung er dafür übernimmt.
In dieser gegenseitigen Zumutung liegt mehr Fortschritt als in der üblichen Gegenüberstellung von innovativem Start-up und angeblich rückwärtsgewandter Kammer.
Der Rechtsstreit kann der Steuerberaterbranche tatsächlich einen Schub geben. Allerdings nicht, weil eine der beiden Seiten gewinnt. Er wird erst dann produktiv, wenn das Urteil zum Ausgangspunkt für eine präzisere Frage wird: Welche steuerlichen Tätigkeiten benötigen in einer KI-geprägten Wirtschaft noch zwingend einen Berufsträger, welche können Maschinen eigenständig übernehmen und welche institutionellen Sicherungen müssen an die Stelle der bisherigen persönlichen Verantwortung treten?
Wer diese Frage überzeugend beantwortet, entscheidet wesentlich mehr als einen Prozess vor dem Landgericht Berlin.
Er entscheidet mit darüber, wie Steuerberatung in den nächsten zwanzig Jahren organisiert sein wird.

