Die eigentliche Nachricht liegt nicht in 40 eingesparten Seiten – sondern in einem bemerkenswerten Kurswechsel der Bankenaufsicht
Wer in den vergangenen Jahren die Regulierung des Finanzsektors verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, dass Bankenaufsicht nur eine Richtung kennt: mehr Vorgaben, mehr Dokumentation und mehr Detailtiefe. Seit der Finanzkrise 2008 wurden mit Basel III, der Capital Requirements Regulation (CRR), der Capital Requirements Directive (CRD), zahlreichen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT), der Digital Operational Resilience Regulation (DORA) und zuletzt umfangreichen ESG-Vorgaben immer neue Anforderungen geschaffen. Jede einzelne Maßnahme verfolgte ein nachvollziehbares Ziel – mehr Stabilität, höhere Transparenz und eine bessere Beherrschung systemischer Risiken. In ihrer Gesamtheit entstand jedoch ein Regulierungsrahmen, dessen Komplexität insbesondere kleinere und mittlere Kreditinstitute zunehmend an ihre organisatorischen Grenzen brachte.
Vor diesem Hintergrund wirkt die im Juni 2026 veröffentlichte neunte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) auf den ersten Blick unspektakulär. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kürzt das Regelwerk von rund 122 auf etwa 80 Seiten, fasst Detailvorgaben zusammen und definiert erstmals klare Größenklassen, nach denen Institute proportional reguliert werden. Wer darin lediglich eine redaktionelle Überarbeitung erkennt, unterschätzt jedoch die Tragweite dieser Reform. Tatsächlich markiert die Novelle einen Richtungswechsel, der weit über die Bankenaufsicht hinausreicht.
Bemerkenswert ist dabei weniger die Kürzung des Textumfangs als die dahinterstehende regulatorische Philosophie. Die BaFin verabschiedet sich zumindest teilweise von einem Ansatz, der über Jahre hinweg immer detailliertere Einzelvorgaben hervorgebracht hat. Stattdessen rückt wieder stärker das Prinzip der Proportionalität in den Mittelpunkt. Anforderungen sollen sich künftig konsequenter an Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil eines Instituts orientieren. Für Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken bedeutet dies vor allem eines: mehr Handlungsspielraum bei unverändert hohen Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement.
Diese Entwicklung verdient auch deshalb Aufmerksamkeit, weil ihre Auswirkungen den Finanzsektor verlassen könnten. Kreditentscheidungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Hinter jeder Unternehmensfinanzierung stehen umfangreiche regulatorische Prozesse, Dokumentationspflichten und interne Prüfmechanismen. Je komplexer diese Anforderungen werden, desto mehr Ressourcen müssen Banken in Compliance und Verwaltung investieren – Ressourcen, die nicht für Kundenberatung, Risikoanalyse oder die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zur Verfügung stehen. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob die MaRisk kürzer geworden sind. Die entscheidende Frage lautet, ob eine prinzipienorientiertere Aufsicht langfristig dazu beitragen kann, dass Banken wieder mehr Zeit und Kapazitäten für ihre volkswirtschaftliche Kernaufgabe gewinnen: die Finanzierung der Realwirtschaft.
Genau an diesem Punkt wird die MaRisk-Novelle auch für Unternehmer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer relevant. Denn sie betrifft nicht nur die interne Organisation von Banken. Sie könnte mittelbar beeinflussen, wie effizient Kreditprozesse künftig ablaufen, wie hoch regulatorische Kosten ausfallen und wie viel unternehmerischer Ermessensspielraum Regionalbanken bei der Betreuung ihrer mittelständischen Kunden zurückgewinnen. Ob daraus tatsächlich spürbare Vorteile entstehen, ist derzeit noch offen. Die wissenschaftliche und ökonomische Analyse beginnt deshalb nicht mit der Frage, was die BaFin geändert hat, sondern warum sie diesen Kurswechsel gerade jetzt vollzieht.
Warum ausgerechnet die Bankenaufsicht ihre Regulierungsstrategie neu ausrichtet
Um die Tragweite der neunten MaRisk-Novelle zu verstehen, genügt es nicht, den Umfang des Rundschreibens zu betrachten. Entscheidend ist vielmehr die Entwicklung der vergangenen anderthalb Jahrzehnte. Kaum ein Wirtschaftsbereich wurde nach der globalen Finanzkrise 2008 so grundlegend neu reguliert wie der Bankensektor. Die Ursachen dafür waren nachvollziehbar. Die Krise hatte offengelegt, dass unzureichendes Risikomanagement, geringe Eigenkapitalquoten und komplexe Finanzprodukte erhebliche Gefahren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems darstellen können. Die politische Antwort bestand in einer umfassenden Verschärfung der Aufsicht – national wie international.
Mit Basel III wurden die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen deutlich ausgeweitet. Parallel konkretisierten die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Erwartungen kontinuierlich. Hinzu kamen neue Anforderungen an IT-Sicherheit, Auslagerungsmanagement, ESG-Risiken, Governance-Strukturen und operationelle Resilienz. Jede einzelne Regulierung verfolgte ein legitimes Ziel. Zusammengenommen entstand jedoch ein Geflecht aus europäischen Verordnungen, Leitlinien, technischen Standards und nationalen Konkretisierungen, dessen Umsetzung gerade kleinere Institute zunehmend vor organisatorische Herausforderungen stellte.
Diese Entwicklung blieb auch in der Wissenschaft und bei internationalen Institutionen nicht unbeachtet. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS), der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die OECD haben in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass Regulierung nicht allein an ihrem Schutzniveau gemessen werden sollte. Ebenso entscheidend ist ihre Verhältnismäßigkeit. Eine Regulierung, die unabhängig von Größe und Risikoprofil nahezu identische organisatorische Anforderungen an eine regionale Genossenschaftsbank und an einen international systemrelevanten Finanzkonzern stellt, erzeugt zwangsläufig Ineffizienzen. Aus ökonomischer Sicht spricht man in diesem Zusammenhang von sinkender regulatorischer Grenzwirkung. Mit jedem zusätzlichen Regelwerk steigt der administrative Aufwand, während der zusätzliche Sicherheitsgewinn zunehmend geringer ausfällt.
Genau an dieser Stelle setzt die BaFin mit der neuen MaRisk-Novelle an. Auffällig ist, dass die Behörde den Begriff der Proportionalität nicht lediglich häufiger verwendet, sondern ihn erstmals strukturell in den Mittelpunkt des gesamten Regelwerks stellt. Statt allgemeiner Öffnungsklauseln, deren Anwendung Institute bislang häufig gegenüber der Aufsicht begründen mussten, definiert die Novelle nun klare Größenklassen. Maßgeblich ist künftig in erster Linie die Bilanzsumme. Sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Milliarde Euro, sogenannte Small and Non-complex Institutions (SNCIs) sowie sonstige weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) erhalten je nach Kategorie konkrete regulatorische Erleichterungen. Nach Schätzungen der BaFin könnten davon rund 80 bis 85 Prozent aller deutschen Institute profitieren.
Bemerkenswert ist dabei weniger die technische Umsetzung als die dahinterstehende Botschaft. Die Aufsicht erkennt implizit an, dass identische Regeln nicht zwangsläufig zu einer besseren Aufsicht führen. Ein regional tätiges Institut mit einem überschaubaren Geschäftsmodell verursacht andere Risiken als eine international vernetzte Großbank mit komplexen Handelsaktivitäten. Daraus folgt konsequenterweise, dass auch die organisatorischen Anforderungen unterschiedlich ausgestaltet werden können, ohne das Schutzniveau des Finanzsystems insgesamt zu gefährden.
Diese Erkenntnis mag selbstverständlich erscheinen. Tatsächlich markiert sie jedoch einen deutlichen Bruch mit der Entwicklung der vergangenen Jahre. Nach der Finanzkrise dominierte lange Zeit die Annahme, dass zusätzliche Stabilität vor allem durch detailliertere Vorgaben erreicht werden könne. Die neunte MaRisk-Novelle signalisiert nun einen Perspektivwechsel. Nicht jede zusätzliche Dokumentationspflicht erhöht automatisch die Qualität des Risikomanagements. Im Gegenteil: Je stärker sich Institute mit formalen Nachweispflichten beschäftigen müssen, desto weniger personelle und finanzielle Ressourcen stehen für die eigentliche Risikoanalyse zur Verfügung. Gerade für kleinere Banken, deren Personal- und Compliance-Kapazitäten naturgemäß begrenzt sind, kann dieser Zusammenhang erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
Für Unternehmer und Steuerberater mag diese Diskussion zunächst weit entfernt erscheinen. Tatsächlich entscheidet sich jedoch genau an dieser Stelle, wie effizient Banken künftig arbeiten können. Jede Stunde, die nicht für die Erstellung regulatorischer Dokumentationen aufgewendet werden muss, kann grundsätzlich in Kundenberatung, Kreditprüfung oder Risikobewertung investiert werden. Ob sich daraus tatsächlich spürbare Vorteile für den Mittelstand ergeben, lässt sich heute noch nicht abschließend beurteilen. Die ökonomische Logik hinter der Reform legt jedoch nahe, dass der eigentliche Nutzen der MaRisk-Novelle weniger in einer geringeren Regulierung liegt als in einer intelligenteren Verteilung regulatorischer Ressourcen. Genau diese Frage verdient eine nähere Betrachtung.
Weniger Dokumentation – bedeutet das auch mehr Kredite für den Mittelstand?
Kaum eine Aussage wird im Zusammenhang mit regulatorischen Erleichterungen so häufig getroffen wie diese: Wenn Banken weniger Bürokratie bewältigen müssen, können sie wieder mehr Kredite vergeben. Sie klingt plausibel und findet sich regelmäßig in Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden und Interessenvertretungen. Wissenschaftlich betrachtet ist sie jedoch deutlich anspruchsvoller. Zwischen regulatorischer Entlastung und tatsächlicher Kreditvergabe liegen zahlreiche Einflussfaktoren, die voneinander unabhängig wirken.
Zunächst ist festzuhalten, dass die MaRisk keine Kreditvergaberegeln sind. Sie bestimmen weder, welche Bonität ein Unternehmen besitzen muss, noch verändern sie die Eigenkapitalanforderungen nach der Capital Requirements Regulation (CRR) oder den internationalen Basel-Standards. Eine Bank darf auch nach der Reform keinen Kredit vergeben, wenn die wirtschaftlichen Risiken nicht vertretbar erscheinen. Die entscheidenden Parameter – Eigenkapitalunterlegung, Ausfallwahrscheinlichkeit, Sicherheiten und Risikotragfähigkeit – bleiben unverändert bestehen. Wer deshalb erwartet, dass die Novelle unmittelbar zu einer großzügigeren Kreditvergabe führt, dürfte die Reichweite der Reform überschätzen.
Dennoch wäre es ebenso falsch, den praktischen Nutzen der Änderungen zu unterschätzen. Kreditentscheidungen entstehen nicht allein aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Sie sind eingebettet in umfangreiche interne Prozesse, Genehmigungsschleifen, Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen. Gerade kleinere Institute verfügen nur über begrenzte personelle Ressourcen. Jede zusätzliche regulatorische Anforderung bindet Fachkräfte, die an anderer Stelle fehlen. In der Organisationsforschung wird dieser Zusammenhang häufig als Opportunitätskostenproblem beschrieben. Zeit, die für regulatorische Nachweise aufgewendet wird, steht nicht mehr für wertschöpfende Tätigkeiten zur Verfügung.
Die BaFin setzt genau an diesem Punkt an. Ein besonders anschauliches Beispiel liefern die Vorgaben zum Stresstesting. Nach den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) existiert ein sehr umfangreicher Katalog möglicher Sensitivitätsanalysen und Stressszenarien. Für große, international tätige Institute mit komplexen Handelsbüchern ist dieser Aufwand nachvollziehbar. Für eine regional tätige Volksbank oder Sparkasse mit klassischem Einlagen- und Kreditgeschäft stellt sich jedoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die neue MaRisk-Novelle trägt diesem Unterschied Rechnung. Sehr kleine Institute sollen künftig mit deutlich weniger Stresstests auskommen und diese teilweise nur noch jährlich statt vierteljährlich durchführen müssen. Inhaltlich bedeutet das keine Absenkung des Sicherheitsniveaus, sondern eine Konzentration auf die tatsächlich wesentlichen Risiken.
Ähnlich verhält es sich beim internen Berichtswesen. In den vergangenen Jahren entstand in vielen Instituten eine Berichtskultur, die nicht selten von regulatorischen Erwartungen geprägt war. Zahlreiche Auswertungen wurden erstellt, obwohl ihr unmittelbarer Steuerungsnutzen für den Vorstand begrenzt war. Die neue MaRisk verfolgt einen anderen Ansatz. Künftig soll die Geschäftsleitung stärker eigenverantwortlich entscheiden können, welche Informationen für die Unternehmenssteuerung tatsächlich erforderlich sind. Die Aufsicht verlangt ausdrücklich keine Berichte mehr, die allein deshalb erstellt werden, weil sie theoretisch angefordert werden könnten. Dieser Schritt mag unspektakulär erscheinen. In der Praxis kann er jedoch erhebliche organisatorische Auswirkungen entfalten.
Gerade für mittelständische Unternehmen ist diese Entwicklung nicht ohne Bedeutung. Der klassische Hausbankberater ist längst nicht mehr ausschließlich Kundenbetreuer. Ein erheblicher Teil seiner Arbeitszeit entfällt auf interne Abstimmungen, Dokumentationen und regulatorische Prozesse. Studien zur Bankenorganisation zeigen seit Jahren, dass regulatorische Anforderungen den Verwaltungsaufwand insbesondere kleiner Institute überproportional erhöhen. Fixkosten steigen unabhängig davon, ob eine Bank Kredite über fünf Millionen oder fünf Milliarden Euro vergibt. Regionalbanken können diese Kosten jedoch auf deutlich geringere Geschäftsvolumina verteilen als internationale Großbanken. Genau hier setzt das Prinzip der Proportionalität an.
Für Steuerberater gewinnt dieser Aspekt ebenfalls an Bedeutung. Sie begleiten heute nicht nur Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, sondern zunehmend auch Finanzierungsgespräche, Unternehmensbewertungen, Nachfolgeprozesse und Investitionsentscheidungen. Die Qualität einer Finanzierung hängt dabei nicht allein von den wirtschaftlichen Kennzahlen des Mandanten ab, sondern auch von der Effizienz der Bankprozesse. Wenn Kreditinstitute weniger Ressourcen in regulatorische Formalien investieren müssen, könnte sich dies mittelbar auf Bearbeitungszeiten, Kommunikation und Entscheidungsprozesse auswirken. Ein Automatismus ist das allerdings nicht. Ob die freiwerdenden Kapazitäten tatsächlich in die Kundenbetreuung fließen oder zunächst zur Bewältigung anderer regulatorischer Anforderungen genutzt werden, wird wesentlich von der jeweiligen Geschäftsstrategie der Institute abhängen.
Genau hier zeigt sich die eigentliche Stärke der Reform. Sie verspricht keinen Kreditboom und keine vereinfachte Finanzierung für jedes Unternehmen. Sie schafft vielmehr die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass Banken ihre vorhandenen Ressourcen effizienter einsetzen können. Aus ökonomischer Sicht ist dies ein entscheidender Unterschied. Regulierung wird nicht abgeschafft, sondern präziser auf diejenigen Risiken ausgerichtet, die tatsächlich relevant sind. Ob daraus langfristig auch ein spürbarer Vorteil für den deutschen Mittelstand entsteht, wird sich nicht an der Zahl der gestrichenen Seiten messen lassen, sondern daran, ob Regionalbanken den gewonnenen Handlungsspielraum tatsächlich in bessere und schnellere Finanzierungsprozesse umsetzen können.
Für Steuerberater beginnt die eigentliche Bedeutung der MaRisk erst außerhalb der Bank
Die Diskussion über die MaRisk wird häufig als Spezialthema der Bankenaufsicht wahrgenommen. Tatsächlich dürfte jedoch kaum eine Berufsgruppe die praktischen Auswirkungen stärker zu spüren bekommen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie begleiten Unternehmen längst nicht mehr ausschließlich bei steuerlichen Fragestellungen. In vielen mittelständischen Betrieben sind sie heute erste Ansprechpartner bei Investitionsentscheidungen, Unternehmensnachfolgen, Restrukturierungen oder Finanzierungsgesprächen. Damit rücken regulatorische Veränderungen im Bankensektor zwangsläufig näher an den Berufsalltag der steuerberatenden Berufe heran.
Diese Entwicklung ist kein Zufall. Der klassische Jahresabschluss hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Informationsinstrument für Kreditinstitute entwickelt. Banken analysieren heute nicht mehr nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Sie bewerten Liquiditätsentwicklungen, Cashflow-Qualität, Eigenkapitalquote, Planungsrechnungen, ESG-Risiken und zunehmend auch die Qualität der Unternehmenssteuerung. Steuerberater liefern dafür einen erheblichen Teil der entscheidungsrelevanten Informationen. Je komplexer die bankinternen Prüfungsprozesse werden, desto umfangreicher fallen regelmäßig auch die Anforderungen an die bereitgestellten Unterlagen aus.
Gerade mittelständische Unternehmen kennen diese Entwicklung. Wo früher der Jahresabschluss und ein persönliches Gespräch ausreichten, verlangen Kreditentscheidungen heute häufig umfangreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planungsrechnungen, Liquiditätsvorschauen, Investitionskalkulationen und Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen. Ein Teil dieser Entwicklung ist auf strengere Eigenkapitalvorschriften und europäische Aufsichtsvorgaben zurückzuführen. Ein weiterer Teil entstand jedoch durch interne Dokumentationsanforderungen der Institute selbst. Genau hier könnte die neue MaRisk-Novelle mittelbar Veränderungen auslösen.
Die Reform enthält zwar keine Vorgaben, welche Unterlagen Unternehmer künftig bei Finanzierungen vorlegen müssen. Sie verändert jedoch den regulatorischen Rahmen, innerhalb dessen Banken ihre internen Prozesse organisieren. Wenn Berichtswesen, Stresstests oder Governance-Strukturen stärker an Größe und Risikoprofil eines Instituts ausgerichtet werden dürfen, eröffnet dies den Instituten die Möglichkeit, Ressourcen neu zu verteilen. Ob diese Freiräume tatsächlich in einer effizienteren Kundenbetreuung ankommen, wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen. Der regulatorische Spielraum dafür ist jedoch größer geworden.
Für Steuerberater entsteht daraus eine interessante Entwicklung. In den vergangenen Jahren verlagerte sich ihre Rolle zunehmend von der rückblickenden Deklaration hin zur vorausschauenden Unternehmensbegleitung. Investitionsplanungen, Finanzierungsmodelle, Holdingstrukturen oder Unternehmensbewertungen gehören heute in vielen Kanzleien zum Tagesgeschäft. Damit verändert sich auch die Zusammenarbeit mit Banken. Je besser beide Seiten die regulatorischen Rahmenbedingungen verstehen, desto effizienter können Finanzierungsgespräche vorbereitet werden.
Dabei sollte allerdings kein falscher Eindruck entstehen. Die MaRisk-Novelle reduziert nicht die Anforderungen an die wirtschaftliche Qualität eines Kreditnehmers. Ein Unternehmen mit schwacher Eigenkapitalausstattung oder unzureichender Ertragskraft wird auch künftig keinen leichteren Zugang zu Fremdkapital erhalten. Die zentrale Bonitätsprüfung bleibt unverändert bestehen. Ebenso bleiben die Eigenkapitalanforderungen der Banken nach europäischem Aufsichtsrecht unberührt. Die Reform verändert deshalb nicht die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Sie verändert vielmehr die organisatorischen Bedingungen, unter denen Kreditentscheidungen vorbereitet und dokumentiert werden.
Gerade diese Differenzierung ist für die steuerliche Beratungspraxis von erheblicher Bedeutung. In den vergangenen Jahren entstand in vielen Unternehmen der Eindruck, Banken seien grundsätzlich zurückhaltender geworden. Tatsächlich zeigen Untersuchungen der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank ein differenzierteres Bild. Kreditentscheidungen werden heute stärker standardisiert, stärker datenbasiert und intensiver dokumentiert als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. Das erhöht einerseits die Stabilität des Finanzsystems, verlängert andererseits aber häufig auch interne Entscheidungsprozesse. Die neue MaRisk-Novelle setzt genau an dieser Schnittstelle an. Sie stellt nicht die Qualität der Kreditprüfung infrage, sondern die Frage, ob jeder regulatorische Zwischenschritt tatsächlich zusätzlichen Erkenntnisgewinn erzeugt.
Für Steuerberater ergibt sich daraus eine strategische Chance. Wer die Veränderungen frühzeitig versteht, kann Mandanten besser auf Finanzierungsgespräche vorbereiten und die Kommunikation mit Kreditinstituten zielgerichteter begleiten. Die eigentliche Stärke der Reform liegt deshalb möglicherweise weniger in der Entlastung der Banken als in der Aussicht auf effizientere Schnittstellen zwischen Kreditinstituten, Unternehmen und deren Beratern. Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, wird wesentlich davon abhängen, wie konsequent die Institute den neu gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und ob sie bereit sind, ihre internen Prozesse ebenso kritisch zu hinterfragen wie die Aufsicht ihre bisherigen regulatorischen Vorgaben
Der eigentliche Paradigmenwechsel beginnt mit einer unbequemen Erkenntnis
Die vielleicht wichtigste Botschaft der neunten MaRisk-Novelle findet sich weder in den neuen Größenklassen noch in der reduzierten Anzahl der Stresstests. Sie liegt vielmehr in einer regulatorischen Erkenntnis, die lange Zeit kaum offen ausgesprochen wurde. Regulierung ist kein Selbstzweck. Sie verursacht Kosten, bindet Personal, verändert Organisationsstrukturen und beeinflusst letztlich die Wettbewerbsfähigkeit eines gesamten Wirtschaftszweigs. Genau deshalb muss sich auch Regulierung selbst regelmäßig der Frage stellen, ob ihr Nutzen die von ihr verursachten Belastungen noch rechtfertigt.
Diese Debatte wird in der internationalen Regulierungsforschung seit Jahren geführt. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist regelmäßig darauf hin, dass hochwertige Regulierung nicht durch ihren Umfang definiert wird, sondern durch ihre Wirksamkeit. Ähnlich argumentieren die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) und der Internationale Währungsfonds (IWF). Beide Institutionen betonen, dass Regulierung nach der Finanzkrise zweifellos zu einer höheren Stabilität des Finanzsystems beigetragen hat. Gleichzeitig weisen sie jedoch darauf hin, dass mit zunehmender Komplexität auch die Gefahr steigt, dass Institute erhebliche Ressourcen auf die Einhaltung formaler Anforderungen verwenden, ohne dass dadurch die tatsächliche Risikosteuerung im gleichen Maße verbessert wird.
Genau hier setzt die BaFin bemerkenswert konsequent an. Die Behörde stellt nicht die Ziele der bisherigen Regulierung infrage. Sie relativiert jedoch deren bisherige Ausgestaltung. Wenn aus 122 Seiten rund 80 Seiten werden, handelt es sich nicht lediglich um eine redaktionelle Straffung. Vielmehr verabschiedet sich die Aufsicht teilweise von dem Gedanken, dass jede denkbare Situation durch detaillierte Vorgaben geregelt werden müsse. Stattdessen wird wieder stärker auf allgemeine Prinzipien gesetzt, die den Instituten mehr Verantwortung für die konkrete Umsetzung übertragen.
Diese Entwicklung verdient besondere Aufmerksamkeit. In Deutschland wird Bürokratieabbau häufig politisch gefordert, praktisch jedoch selten umgesetzt. Meist entstehen neue Vorschriften deutlich schneller, als bestehende entfallen. Die MaRisk-Novelle gehört deshalb zu den wenigen Beispielen, bei denen eine Aufsichtsbehörde nicht nur neue Anforderungen integriert, sondern gleichzeitig bestehende Komplexität aktiv zurücknimmt. Gerade im internationalen Vergleich ist das keineswegs selbstverständlich. Viele europäische Aufsichtsregime entwickeln sich weiterhin in Richtung immer detaillierterer technischer Standards. Die BaFin versucht nun, innerhalb dieses europäischen Rahmens nationale Spielräume konsequenter für eine proportionale Aufsicht zu nutzen.
Dabei darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, Deutschland verabschiede sich von einer strengen Bankenaufsicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die zentralen Anforderungen an Eigenkapital, Liquidität, Governance und Risikomanagement bleiben unverändert bestehen. Auch die europäischen Vorgaben der EBA und die unmittelbar geltenden Regelungen der CRR behalten ihre volle Wirkung. Die Novelle verändert daher nicht das Schutzniveau des Finanzsystems. Sie verändert den Weg dorthin. Banken erhalten mehr Freiheit bei der organisatorischen Umsetzung, während die regulatorischen Ziele bestehen bleiben.
Genau darin liegt möglicherweise die größte Stärke der Reform. Moderne Regulierung sollte nicht danach streben, jede unternehmerische Entscheidung detailliert vorzugeben. Sie sollte vielmehr klare Ziele definieren und gleichzeitig ausreichend Spielraum lassen, diese Ziele unter Berücksichtigung unterschiedlicher Geschäftsmodelle effizient zu erreichen. Dieses Verständnis entspricht auch der ökonomischen Theorie einer risikoorientierten Aufsicht. Nicht jedes Institut verursacht dieselben Risiken. Folgerichtig muss auch nicht jedes Institut identische organisatorische Lasten tragen.
Für den deutschen Mittelstand ist diese Entwicklung von größerer Bedeutung, als es auf den ersten Blick erscheint. Regionale Banken finanzieren nach wie vor einen erheblichen Teil der kleinen und mittleren Unternehmen. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflusst damit unmittelbar die Investitionskraft zahlreicher Betriebe. Wenn regulatorische Entlastungen dazu beitragen, dass diese Institute effizienter arbeiten können, profitieren nicht nur die Banken selbst. Mittelbar könnten auch Unternehmer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von schlankeren Prozessen und einer stärkeren Konzentration auf die eigentliche Finanzierungsentscheidung profitieren.
Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen. Die MaRisk-Novelle schafft dafür die regulatorischen Voraussetzungen. Ob daraus ein tatsächlicher Kulturwandel in der Bankenorganisation entsteht, hängt letztlich nicht von der Aufsicht, sondern von den Instituten selbst ab. Genau daran wird sich der Erfolg dieser Reform messen lassen. Denn eine kürzere Regulierung ist noch keine bessere Regulierung. Eine bessere Regulierung entsteht erst dann, wenn weniger Bürokratie tatsächlich zu besseren Entscheidungen führt – und genau dieser Praxistest beginnt erst mit Inkrafttreten der neuen MaRisk.
Die MaRisk-Novelle ist kein Befreiungsschlag – aber sie könnte zum Vorbild für intelligentere Regulierung werden
Die neunte MaRisk-Novelle wird den deutschen Kreditmarkt nicht über Nacht verändern. Sie wird weder einen Investitionsboom auslösen noch dazu führen, dass Unternehmen künftig leichter Kredite erhalten. Wer dies erwartet, überschätzt die Reichweite der Reform. Die wesentlichen Stellschrauben der Bankenregulierung – insbesondere die europäischen Eigenkapitalvorschriften nach der Capital Requirements Regulation (CRR), die Anforderungen aus Basel III sowie die Vorgaben der Europäischen Zentralbank für bedeutende Institute – bleiben unverändert bestehen. Auch die Bonitätsprüfung eines Unternehmens wird künftig nicht weniger anspruchsvoll ausfallen als bisher.
Gerade deshalb liegt die eigentliche Bedeutung der Reform an anderer Stelle. Die BaFin sendet mit der Novelle ein Signal, das weit über die Bankenaufsicht hinausreicht. Erstmals seit vielen Jahren steht nicht die Ausweitung regulatorischer Anforderungen im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie Regulierung wirksamer gestaltet werden kann. Diese Unterscheidung mag auf den ersten Blick akademisch wirken. Tatsächlich berührt sie jedoch einen zentralen Zielkonflikt moderner Wirtschaftspolitik. Regulierung soll Risiken begrenzen, darf dabei aber nicht selbst zu einem Risiko für Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und effiziente Unternehmensprozesse werden.
Für Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken eröffnet die Reform die Chance, personelle und organisatorische Ressourcen stärker auf ihre eigentliche Kernaufgabe zu konzentrieren. Diese besteht nicht darin, möglichst umfangreiche Berichte zu erstellen oder zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen. Ihr volkswirtschaftlicher Auftrag liegt in der Finanzierung privater Haushalte, mittelständischer Unternehmen und regionaler Investitionen. Je stärker regulatorische Anforderungen diesen Auftrag erschweren, desto größer wird die Gefahr, dass Aufsicht zwar formell wirksam ist, ihre ökonomischen Nebenwirkungen jedoch unterschätzt werden.
Auch für Steuerberater verdient die Entwicklung besondere Aufmerksamkeit. Die Finanzierung mittelständischer Unternehmen gehört längst zum erweiterten Beratungsumfeld vieler Kanzleien. Investitionsentscheidungen, Unternehmensnachfolgen, Restrukturierungen oder Akquisitionsfinanzierungen entstehen heute regelmäßig im Zusammenspiel zwischen Unternehmer, Steuerberater und finanzierender Bank. Wenn regulatorische Entlastungen tatsächlich zu effizienteren Entscheidungsprozessen führen, könnte sich dies mittelbar auch auf die Qualität und Geschwindigkeit dieser Zusammenarbeit auswirken. Die Reform verändert damit zwar nicht die steuerliche Beratung selbst, wohl aber das institutionelle Umfeld, in dem viele unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden.
Gleichzeitig wäre es ein Fehler, die Novelle als endgültige Lösung regulatorischer Überlastung zu interpretieren. Der Großteil der aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsteht heute nicht auf nationaler Ebene, sondern durch europäische Verordnungen, EBA-Leitlinien und internationale Basel-Standards. Der Handlungsspielraum der BaFin ist deshalb begrenzt. Die Novelle zeigt jedoch, dass selbst innerhalb dieses Rahmens erhebliche Vereinfachungen möglich sind, wenn die Aufsicht konsequent auf Proportionalität setzt und den Instituten dort mehr Eigenverantwortung überträgt, wo dies mit den Zielen einer stabilen Bankenaufsicht vereinbar ist.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht könnte genau darin die wichtigste Erkenntnis liegen. Deutschland diskutiert seit Jahren über Bürokratieabbau, Entlastung des Mittelstands und effizientere Verwaltungsprozesse. Die MaRisk-Novelle liefert eines der seltenen Beispiele dafür, dass Regulierung tatsächlich zurückgenommen werden kann, ohne ihre Schutzfunktion grundsätzlich infrage zu stellen. Sie zeigt, dass weniger Komplexität nicht zwangsläufig weniger Sicherheit bedeutet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gegenteil der Fall sein: Weniger Detailsteuerung schafft Raum für bessere Entscheidungen.
Ob sich diese Erkenntnis künftig auch auf andere Bereiche des Wirtschaftsrechts übertragen lässt, bleibt offen. Im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht oder bei zahlreichen Dokumentationspflichten mittelständischer Unternehmen werden ähnliche Diskussionen seit Jahren geführt. Die Bankenaufsicht könnte nun unfreiwillig zum Beispiel dafür werden, dass moderne Regulierung nicht durch ihren Umfang überzeugt, sondern durch ihre Wirksamkeit.
Genau deshalb reicht die Bedeutung der neunten MaRisk-Novelle weit über den Finanzsektor hinaus. Sie ist kein technisches Rundschreiben für Compliance-Abteilungen. Sie ist ein Signal dafür, dass sich die regulatorische Debatte in Deutschland möglicherweise an einem Wendepunkt befindet. Sollte sich der eingeschlagene Weg bewähren, könnte die Reform langfristig weniger wegen ihrer konkreten Erleichterungen in Erinnerung bleiben als wegen der Erkenntnis, die ihr zugrunde liegt: Gute Regulierung misst sich nicht an der Zahl ihrer Vorschriften, sondern an ihrer Fähigkeit, Risiken wirksam zu begrenzen, ohne wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unnötig einzuschränken.

