Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen, insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben und beträgt grundsätzlich 15 Prozent; zusätzlich fällt regelmäßig Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer an.
Was bedeutet Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer. Sie belastet nicht den Umsatz, nicht den Zahlungseingang und nicht das Bankguthaben, sondern das steuerlich ermittelte Einkommen einer Körperschaft. Besonders relevant ist sie für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG oder SE. Auch Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften können körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die zentrale gesetzliche Grundlage steht im Körperschaftsteuergesetz. Nach § 1 KStG sind unter anderem Kapitalgesellschaften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Dazu gehören ausdrücklich Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Körperschaftsteuer funktioniert damit anders als die Einkommensteuer eines Einzelunternehmers. Bei einem Einzelunternehmen wird der Gewinn direkt dem Unternehmer zugerechnet und im Rahmen seiner Einkommensteuer versteuert. Bei einer GmbH wird der Gewinn zunächst auf Ebene der GmbH mit Körperschaftsteuer belastet. Wenn Gewinne später an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, kann zusätzlich eine Besteuerung auf Gesellschafterebene entstehen, etwa durch Kapitalertragsteuer oder im Teileinkünfteverfahren.
Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt nach § 23 KStG grundsätzlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Körperschaftsteuer ebenfalls als Steuer auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15 Prozent.
Wichtig ist: Die Körperschaftsteuer ist nur ein Teil der steuerlichen Belastung einer Kapitalgesellschaft. Daneben fällt regelmäßig Gewerbesteuer an. Dadurch liegt die tatsächliche Steuerbelastung auf Unternehmensebene bei einer GmbH oder AG meist deutlich über 15 Prozent. Wie hoch die Gesamtbelastung ist, hängt insbesondere vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Warum ist Körperschaftsteuer wichtig?
Körperschaftsteuer ist wichtig, weil sie die steuerliche Grundbelastung von Kapitalgesellschaften prägt. Wer eine GmbH oder UG gründet, darf steuerlich nicht nur auf Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Gewerbesteuer schauen. Die Körperschaftsteuer ist eine der zentralen Steuerarten für das Unternehmen selbst.
Für Unternehmer ist besonders wichtig, dass die GmbH ein eigenes Steuersubjekt ist. Der Gewinn der GmbH gehört steuerlich zunächst der Gesellschaft. Er wird nicht automatisch wie bei einem Einzelunternehmer direkt beim Inhaber mit Einkommensteuer belastet. Das kann Vorteile haben, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und für Investitionen, Wachstum oder Eigenkapitalaufbau genutzt werden sollen. Es kann aber auch zu Missverständnissen führen, wenn Gesellschafter glauben, der Gewinn der GmbH sei bereits ihr frei verfügbares persönliches Einkommen.
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Wenn der verbleibende Gewinn ausgeschüttet wird, entsteht auf Ebene des Gesellschafters eine weitere steuerliche Betrachtung. Genau deshalb muss man bei Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene unterscheiden. Diese Trennung ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Einzelunternehmen.
Für die Finanzplanung ist die Körperschaftsteuer ebenfalls entscheidend. Gewinne führen nicht automatisch zu frei verfügbarer Liquidität. Eine profitable GmbH muss Steuerzahlungen, Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Ausschüttungsentscheidungen planen. Wenn Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erst spät berücksichtigt werden, kann das trotz guter Ertragslage zu Liquiditätsproblemen führen.
Für Steuerberater ist die Körperschaftsteuer ein Kernbereich der Beratung. Es geht nicht nur um die Steuererklärung, sondern auch um Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterdarlehen, Kapitalrücklagen, Verlustvorträge, Organschaft, Beteiligungserträge, Ausschüttungen, Einlagen, Umstrukturierungen und steuerliche Gestaltung innerhalb rechtlicher Grenzen.
Für Auszubildende ist Körperschaftsteuer ein wichtiger Begriff, weil er zeigt, dass Steuerrecht immer vom Steuersubjekt ausgeht. Nicht jede Steuer trifft dieselbe Person. Bei der Körperschaftsteuer ist die GmbH selbst steuerpflichtig. Der Gesellschafter ist ein anderer Steuerpflichtiger. Wer diese Trennung nicht versteht, versteht GmbH-Besteuerung nicht.
Praxisbeispiel
Eine GmbH erzielt im Jahr 2026 einen steuerlichen Gewinn beziehungsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent.
Die Körperschaftsteuer beträgt damit:
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro
Körperschaftsteuer 15 Prozent: 15.000 Euro
Zusätzlich fällt Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer an. Bei 5,5 Prozent auf 15.000 Euro ergibt sich ein Solidaritätszuschlag von 825 Euro.
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen betragen in diesem vereinfachten Beispiel 15.825 Euro. Daneben fällt regelmäßig Gewerbesteuer an. Diese hängt vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde ab. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wie bei Einzelunternehmern oder Mitunternehmern. Die Gewerbesteuer ist deshalb ein echter zusätzlicher Belastungsfaktor auf Ebene der GmbH.
Ein zweites Beispiel zeigt den Unterschied zwischen GmbH und Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmer erzielt 100.000 Euro Gewinn. Dieser Gewinn wird im Rahmen seiner Einkommensteuer berücksichtigt. Eine GmbH erzielt ebenfalls 100.000 Euro Gewinn. Dieser Gewinn wird zunächst bei der GmbH mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Erst wenn nach Steuern Geld ausgeschüttet wird, wird der Gesellschafter steuerlich relevant.
Ein drittes Beispiel betrifft thesaurierte Gewinne. Eine GmbH erzielt 200.000 Euro Gewinn, schüttet aber nichts aus, sondern belässt den Gewinn im Unternehmen. Dann fällt auf Ebene der GmbH Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Auf Gesellschafterebene entsteht aber noch keine Ausschüttungsbesteuerung, solange keine Ausschüttung vorgenommen wird. Das kann für Wachstum, Investitionen oder Eigenkapitalaufbau interessant sein, ersetzt aber keine saubere Gesamtsteuerplanung.
Typische Fehler
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Körperschaftsteuer betrage die gesamte Steuerbelastung einer GmbH. Das ist falsch. Die Körperschaftsteuer beträgt zwar grundsätzlich 15 Prozent, aber zusätzlich kommen Solidaritätszuschlag und regelmäßig Gewerbesteuer hinzu. Die Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft liegt deshalb meist deutlich höher.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Gewinn der GmbH und persönlichem Einkommen des Gesellschafters. Der Gewinn gehört zunächst der GmbH. Der Gesellschafter kann nicht einfach privat über den gesamten Gewinn verfügen, ohne die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Regeln zu beachten. Ausschüttungen, Geschäftsführergehalt, Darlehen, Entnahmen und private Zahlungen sind unterschiedlich zu behandeln.
Ein dritter Fehler betrifft Geschäftsführergehälter. Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers mindert grundsätzlich den Gewinn der GmbH, wenn es fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird. Ist es unangemessen hoch oder nicht sauber dokumentiert, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung im Raum stehen. Dann wird der Vorgang steuerlich korrigiert.
Ein vierter Fehler ist die falsche Behandlung privater Ausgaben über die GmbH. Wenn private Kosten des Gesellschafters von der GmbH getragen werden, ist das nicht einfach Betriebsausgabe. Es kann sich um Arbeitslohn, Darlehen, verdeckte Gewinnausschüttung oder eine andere steuerlich relevante Gestaltung handeln. Gerade bei Reisen, Fahrzeugen, Bewirtung, privaten Anschaffungen, Wohnkosten oder Familienangehörigen ist Vorsicht erforderlich.
Ein fünfter Fehler betrifft Verlustvorträge. Verluste einer Kapitalgesellschaft können steuerlich wertvoll sein, aber nicht beliebig genutzt werden. Besonders bei Gesellschafterwechseln, Umstrukturierungen oder Mantelkauf-Sachverhalten können Verlustnutzungen eingeschränkt sein. Hier ist § 8c KStG ein klassisches Risikofeld. Das BMF führt auf seiner Themenseite zur Körperschaft- und Umwandlungssteuer zahlreiche Schreiben und Hinweise zu solchen Spezialfragen.
Ein sechster Fehler liegt in der fehlenden Trennung zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Beide Steuern belasten Kapitalgesellschaften, aber sie folgen unterschiedlichen Regeln. Die Körperschaftsteuer ist bundesgesetzlich mit einem einheitlichen Steuersatz geregelt. Die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Eine GmbH in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz kann deshalb anders belastet sein als eine GmbH mit identischem Gewinn in einer Hochhebesatz-Gemeinde.
Ein siebter Fehler ist die fehlende Liquiditätsplanung für Steuern. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und spätere Nachzahlungen müssen in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Wer den Jahresgewinn vollständig für Investitionen, Tilgung oder Ausschüttungen verplant, ohne Steuerzahlungen zu reservieren, kann trotz Gewinn in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Körperschaftsteuer ist von Einkommensteuer zu unterscheiden. Einkommensteuer betrifft natürliche Personen, also zum Beispiel Einzelunternehmer, Arbeitnehmer oder Gesellschafter als Privatpersonen. Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen und bestimmte andere Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Von Gewerbesteuer unterscheidet sich Körperschaftsteuer ebenfalls. Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben. Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag an und wird von der Gemeinde über den Hebesatz beeinflusst. Bei Kapitalgesellschaften fallen beide Steuerarten regelmäßig nebeneinander an.
Von Kapitalertragsteuer ist Körperschaftsteuer ebenfalls abzugrenzen. Körperschaftsteuer belastet den Gewinn der Gesellschaft. Kapitalertragsteuer kann bei Ausschüttung an den Gesellschafter relevant werden. Es handelt sich also um unterschiedliche Besteuerungsebenen.
Von Umsatzsteuer unterscheidet sich Körperschaftsteuer grundlegend. Umsatzsteuer betrifft Umsätze, Lieferungen und sonstige Leistungen. Körperschaftsteuer betrifft den Gewinn beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft. Eine GmbH kann hohe Umsatzsteuerzahllasten haben und trotzdem wenig Gewinn erzielen. Umgekehrt kann sie hohe Gewinne haben, ohne dass daraus automatisch hohe Umsatzsteuer entsteht, etwa bei bestimmten steuerfreien oder besonderen Umsätzen.
Von Lohnsteuer ist Körperschaftsteuer ebenfalls zu unterscheiden. Lohnsteuer betrifft Arbeitslohn von Arbeitnehmern oder Geschäftsführern. Die GmbH behält Lohnsteuer ein und führt sie ab. Körperschaftsteuer betrifft dagegen das Einkommen der GmbH selbst.
Von der Abgeltungsteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen ist Körperschaftsteuer ebenfalls zu trennen. Wenn die GmbH Gewinne ausschüttet, kann beim Gesellschafter eine weitere Steuerbelastung entstehen. Die Körperschaftsteuer der GmbH ist dadurch nicht automatisch erledigt oder auf den Gesellschafter „übertragbar“.
Rechtliche Grundlage / fachlicher Hinweis
Die wichtigste Grundlage für die persönliche Steuerpflicht ist § 1 KStG. Die Vorschrift regelt, welche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Dazu gehören insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.
Der Steuersatz ist in § 23 KStG geregelt. Danach beträgt die Körperschaftsteuer grundsätzlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Körperschaftsteuer entsprechend als Steuer auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15 Prozent.
Für die Einkommensermittlung sind weitere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes relevant. In der Praxis sind insbesondere nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen, verdeckte Einlagen, Beteiligungserträge, Verlustabzugsbeschränkungen und Organschaftsfragen wichtige Themen. Die Körperschaftsteuer ist deshalb selten nur eine Prozentrechnung.
Fachlich ist besonders wichtig, zwischen laufender Besteuerung der Gesellschaft und Besteuerung der Gesellschafter zu unterscheiden. Die GmbH ist eigenständiges Steuersubjekt. Der Gesellschafter ist ein anderes Steuersubjekt. Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter müssen deshalb immer gesondert geprüft werden: Gehalt, Ausschüttung, Darlehen, Einlage, Miete, Zinsen, Tantieme oder Kostenübernahme haben unterschiedliche steuerliche Folgen.
Bei Gestaltungen mit Kapitalgesellschaften sollte außerdem nicht nur die Körperschaftsteuer betrachtet werden. Relevante Gesamtfragen sind Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer des Gesellschafters, Sozialversicherung, Geschäftsführervertrag, Bilanzierung, Liquidität und gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltung.
Bedeutung für Unternehmen, Steuerberater oder Auszubildende
Für Unternehmen ist die Körperschaftsteuer ein Kernbestandteil der Steuerplanung. Kapitalgesellschaften müssen ihre Steuerbelastung nicht nur im Jahresabschluss, sondern laufend in Liquiditätsplanung, Investitionsentscheidungen, Ausschüttungsplanung und Finanzierung berücksichtigen. Eine GmbH, die ihre Steuerzahlungen nicht aktiv plant, kann trotz Gewinn in Liquiditätsprobleme geraten.
Für Gründer ist die Körperschaftsteuer besonders wichtig bei der Wahl der Rechtsform. Die GmbH wirkt steuerlich oft attraktiv, weil der Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent niedrig erscheint. Diese Sicht ist aber unvollständig, wenn Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Ausschüttungsbesteuerung, Geschäftsführerbezüge, Buchführungspflichten und laufende Beratungskosten nicht einbezogen werden.
Für Steuerberater ist Körperschaftsteuer ein Beratungsfeld mit hoher Praxisrelevanz. Die Steuererklärung ist nur ein Teil. Entscheidend sind Gestaltungsfragen rund um Geschäftsführergehalt, Ausschüttung, Finanzierung, Gesellschafterdarlehen, Kapitalrücklage, Verlustnutzung, Umwandlung, Holdingstruktur und verdeckte Gewinnausschüttung. Gerade bei kleinen GmbHs entstehen viele Fehler nicht aus komplexer Konzernsteuerplanung, sondern aus unsauberen Vorgängen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Für Auszubildende ist Körperschaftsteuer ein Schlüsselbegriff, weil er das Prinzip der Kapitalgesellschaft verständlich macht. Die GmbH ist nicht der Gesellschafter. Die GmbH erzielt den Gewinn, zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, führt eigene Bücher und hat eigene Steuererklärungen. Erst wenn Geld an den Gesellschafter fließt, stellt sich die nächste steuerliche Frage.
Häufige Fragen zu Körperschaftsteuer
Was ist Körperschaftsteuer einfach erklärt?
Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen, insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Sie wird auf das steuerlich ermittelte Einkommen der Körperschaft erhoben.
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuer zahlen insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und SE, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus § 1 KStG.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich fällt regelmäßig Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer an. Die gesetzliche Grundlage ist § 23 KStG.
Ist die Körperschaftsteuer die einzige Steuer einer GmbH?
Nein. Eine GmbH zahlt regelmäßig zusätzlich Gewerbesteuer. Außerdem können Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen und weitere Steuerarten relevant sein.
Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben. Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag an und hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Beide Steuern können bei einer GmbH gleichzeitig anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer?
Einkommensteuer betrifft natürliche Personen. Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen und bestimmte Körperschaften. Ein Einzelunternehmer zahlt Einkommensteuer, eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer.
Muss eine GmbH Körperschaftsteuer zahlen, wenn sie keinen Gewinn macht?
Wenn kein zu versteuerndes Einkommen entsteht, fällt grundsätzlich keine Körperschaftsteuer auf Gewinn an. Trotzdem können Steuererklärungen, Vorauszahlungen, Verlustfeststellungen oder andere Steuerpflichten relevant bleiben.
Warum ist der Steuersatz von 15 Prozent nicht die gesamte Steuerbelastung?
Weil zusätzlich Solidaritätszuschlag und regelmäßig Gewerbesteuer anfallen. Außerdem kann bei Ausschüttungen eine weitere Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter entstehen.
