Gewerbesteuer ist eine kommunale Ertragsteuer auf den Gewerbebetrieb. Sie belastet den Gewerbeertrag eines Unternehmens und wird zwar auf Grundlage eines vom Finanzamt festgesetzten Messbetrags berechnet, aber wirtschaftlich durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde geprägt.
Was bedeutet Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer ist eine Steuer auf gewerbliche Unternehmen. Sie betrifft nicht jeden Selbstständigen automatisch, sondern knüpft an den Gewerbebetrieb an. Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit, Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb und Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG können gewerbesteuerpflichtig sein.
Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 2 GewStG. Danach unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform regelmäßig als Gewerbebetrieb.
Die Gewerbesteuer ist besonders, weil sie eine Gemeindesteuer ist. Die Gemeinde bestimmt über ihren Hebesatz wesentlich mit, wie hoch die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung ausfällt. Das Finanzamt ermittelt zunächst den Gewerbesteuermessbetrag. Auf diesen Messbetrag wird anschließend der Hebesatz der Gemeinde angewendet.
Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Berechnung vereinfacht so: Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz angewandt wird; dieser Hebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen.
Damit ist Gewerbesteuer nicht überall gleich hoch. Eine GmbH mit identischem Gewinn kann in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz deutlich weniger Gewerbesteuer zahlen als in einer Großstadt mit hohem Hebesatz. Genau deshalb spielt der Standort bei gewerbesteuerlichen Überlegungen eine Rolle. Er sollte aber nicht isoliert betrachtet werden, weil Personal, Kunden, Infrastruktur, Miete, Gewerbeflächen, Fördermöglichkeiten und operative Realität meist wichtiger sind als ein niedriger Hebesatz allein.
Warum ist Gewerbesteuer wichtig?
Gewerbesteuer ist wichtig, weil sie bei vielen Unternehmen einen erheblichen Teil der Steuerbelastung ausmacht. Wer nur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer betrachtet, sieht die tatsächliche Belastung eines gewerblichen Unternehmens nicht vollständig.
Bei Kapitalgesellschaften ist die Gewerbesteuer besonders relevant. Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn grundsätzlich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer beträgt zwar 15 Prozent, aber die Gewerbesteuer kommt zusätzlich hinzu. Dadurch liegt die Steuerbelastung auf Ebene der GmbH regelmäßig deutlich über 15 Prozent.
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wirkt die Gewerbesteuer anders. Dort kann sie unter bestimmten Voraussetzungen teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Das bedeutet aber nicht, dass Gewerbesteuer unwichtig wäre. Die Anrechnung hängt von gesetzlichen Grenzen, dem Hebesatz und der persönlichen Einkommensteuersituation ab. Gerade bei hohen Hebesätzen bleibt häufig eine echte Zusatzbelastung.
Für Unternehmer ist Gewerbesteuer außerdem ein Liquiditätsthema. Gewerbesteuervorauszahlungen, spätere Nachzahlungen und Anpassungen an die Ertragslage müssen geplant werden. Ein Unternehmen kann operativ gut laufen und dennoch unter Druck geraten, wenn Steuerzahlungen nicht reserviert werden. Besonders gefährlich ist das bei stark wachsendem Gewinn, weil Vorauszahlungen der Vergangenheit dann nicht zur aktuellen Ertragslage passen.
Für Banken ist Gewerbesteuer relevant, weil sie den freien Cashflow und die Kapitaldienstfähigkeit beeinflusst. In Finanzplanungen muss Gewerbesteuer realistisch berücksichtigt werden. Wer nur mit Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer plant, überschätzt den verfügbaren Gewinn nach Steuern.
Für Steuerberater ist Gewerbesteuer ein klassisches Beratungsfeld. Es geht um Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibeträge, Hebesatz, Anrechnung bei Personenunternehmen, Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten, Organschaft, Verlustvorträge und Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Praxisbeispiel
Eine GmbH erzielt einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Vereinfacht wird darauf die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt dann 3.500 Euro. Die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag sind in § 11 GewStG geregelt.
Nun kommt der Hebesatz der Gemeinde ins Spiel.
Bei einem Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich:
Gewerbesteuermessbetrag: 3.500 Euro
Hebesatz: 400 Prozent
Gewerbesteuer: 14.000 Euro
Bei einem Hebesatz von 500 Prozent ergibt sich:
Gewerbesteuermessbetrag: 3.500 Euro
Hebesatz: 500 Prozent
Gewerbesteuer: 17.500 Euro
Der Unterschied beträgt 3.500 Euro, obwohl der Gewerbeertrag identisch ist. Genau das zeigt die Wirkung des Hebesatzes. § 16 GewStG regelt den Hebesatz und gibt unter anderem vor, dass der Hebesatz 200 Prozent betragen muss, wenn die Gemeinde Gewerbesteuer erhebt.
Ein zweites Beispiel betrifft ein Einzelunternehmen. Ein gewerblicher Einzelunternehmer erzielt einen Gewerbeertrag von 80.000 Euro. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 Euro. Vereinfacht wird also nicht der gesamte Betrag gewerbesteuerlich belastet, sondern nur der darüber liegende Gewerbeertrag. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gibt es diesen Freibetrag nicht.
Ein drittes Beispiel betrifft einen Standortvergleich. Eine GmbH prüft zwei mögliche Standorte. Die operative Miete ist in Standort A günstiger, der Gewerbesteuerhebesatz aber höher. Standort B hat einen niedrigeren Hebesatz, aber höhere Personalkosten und schlechtere Kundennähe. Eine seriöse Entscheidung darf nicht nur auf den Hebesatz schauen. Gewerbesteuer ist relevant, aber sie ist nur ein Faktor der Gesamtwirtschaftlichkeit.
Typische Fehler
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Gewerbesteuer betreffe nur große Unternehmen. Das ist falsch. Auch kleine gewerbliche Einzelunternehmen, Handwerksbetriebe, Händler, Agenturen, Gastronomie, Onlinehändler, Produktionsbetriebe oder GmbHs können gewerbesteuerpflichtig sein, wenn ein Gewerbebetrieb vorliegt.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Umsatzsteuer knüpft an Umsätze, Lieferungen und sonstige Leistungen an. Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag an. Ein Unternehmen kann hohe Umsatzsteuerzahllasten haben und trotzdem wenig Gewinn erzielen. Umgekehrt kann ein Unternehmen hohen Gewinn erzielen und entsprechend gewerbesteuerlich belastet werden, obwohl die Umsatzsteuer im Einzelfall keine echte Belastung ist, weil sie durchlaufenden Charakter haben kann.
Ein dritter Fehler betrifft Kapitalgesellschaften. Viele Gründer sehen bei der GmbH nur die Körperschaftsteuer von 15 Prozent und unterschätzen die Gewerbesteuer. Das führt zu falschen Erwartungen an die Steuerbelastung. Eine GmbH zahlt auf Unternehmensebene regelmäßig Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Ein vierter Fehler ist die fehlerhafte Anwendung der Anrechnung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Gewerbesteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einkommensteuer angerechnet werden, aber nicht unbegrenzt und nicht immer vollständig. Bei hohen Hebesätzen bleibt häufig eine Belastung übrig. Außerdem hilft die Anrechnung nur, wenn ausreichend Einkommensteuer entsteht, gegen die angerechnet werden kann.
Ein fünfter Fehler liegt in der Vernachlässigung von Hinzurechnungen. Der Gewerbeertrag entspricht nicht immer einfach dem Gewinn aus der Steuerbilanz. Das Gewerbesteuerrecht kennt Hinzurechnungen und Kürzungen. Besonders praxisrelevant können Finanzierungsanteile, Mieten, Pachten, Leasingraten, Zinsen oder Lizenzzahlungen sein. Diese können dazu führen, dass die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage höher ist als erwartet.
Ein sechster Fehler betrifft die Zerlegung. Wenn ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat, muss der Gewerbesteuermessbetrag unter Umständen auf mehrere Gemeinden verteilt werden. Dann ist nicht nur ein Hebesatz relevant. Das kann bei Filialbetrieben, Bauunternehmen, größeren Dienstleistern, Produktionsbetrieben oder Unternehmen mit mehreren Standorten wichtig werden.
Ein siebter Fehler ist die fehlende Liquiditätsplanung. Gewerbesteuer wird häufig erst dann ernst genommen, wenn Vorauszahlungen oder Nachzahlungen fällig werden. Das ist zu spät. Wer gewerblich erfolgreich ist, muss Gewerbesteuer laufend in der Finanzplanung berücksichtigen.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Gewerbesteuer ist von Körperschaftsteuer zu unterscheiden. Körperschaftsteuer betrifft das zu versteuernde Einkommen juristischer Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Gewerbesteuer betrifft den Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs und wird durch den Hebesatz der Gemeinde beeinflusst. Bei einer GmbH fallen beide Steuerarten regelmäßig nebeneinander an.
Von Einkommensteuer unterscheidet sich Gewerbesteuer ebenfalls. Einkommensteuer betrifft natürliche Personen. Gewerbesteuer betrifft den Gewerbebetrieb. Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern kann Gewerbesteuer zwar mit der Einkommensteuer zusammenwirken, bleibt aber eine eigenständige Steuerart.
Von Umsatzsteuer unterscheidet sich Gewerbesteuer grundlegend. Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer beziehungsweise Verbrauchsteuerlogik im System von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Gewerbesteuer ist eine Ertragsteuer auf den Gewerbeertrag. Die eine Steuer knüpft an Umsätze an, die andere an den gewerblichen Ertrag.
Von Lohnsteuer ist Gewerbesteuer ebenfalls abzugrenzen. Lohnsteuer betrifft Arbeitslohn von Arbeitnehmern und wird vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Gewerbesteuer betrifft den Gewerbebetrieb selbst.
Von Grundsteuer unterscheidet sich Gewerbesteuer ebenfalls. Beide hängen mit Gemeinden zusammen, aber sie haben unterschiedliche Steuergegenstände. Die Grundsteuer knüpft an Grundbesitz an. Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbebetrieb und seinen Gewerbeertrag an.
Von der Gewerbeanmeldung ist Gewerbesteuer ebenfalls zu unterscheiden. Eine Gewerbeanmeldung ist ein ordnungsrechtlicher Vorgang. Gewerbesteuer ist eine steuerliche Folge eines Gewerbebetriebs. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ersetzt keine steuerliche Prüfung und sagt nicht allein, wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt.
Rechtliche Grundlage / fachlicher Hinweis
Die zentrale Vorschrift zum Steuergegenstand ist § 2 GewStG. Danach unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer.
Für die Berechnung sind insbesondere Steuermesszahl, Steuermessbetrag und Hebesatz wichtig. § 11 GewStG regelt Steuermesszahl und Steuermessbetrag. § 16 GewStG regelt den Hebesatz.
Das Bundesfinanzministerium fasst die Grundlogik der Berechnung so zusammen: Auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag wird der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz angewendet; dieser muss mindestens 200 Prozent betragen.
Fachlich sollte bei der Gewerbesteuer nicht nur der Gewinn betrachtet werden. Entscheidend sind Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibeträge, Hebesatz, Rechtsform, Standort, Betriebsstätten, Verlustvorträge und bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften die mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften gibt es andere Entlastungsmechanismen als bei Kapitalgesellschaften. Eine GmbH kann die Gewerbesteuer nicht auf eine Einkommensteuer anrechnen, weil sie selbst keine natürliche Person ist.
Bedeutung für Unternehmen, Steuerberater oder Auszubildende
Für Unternehmen ist Gewerbesteuer ein wesentlicher Bestandteil der Steuer- und Liquiditätsplanung. Sie beeinflusst den Gewinn nach Steuern, die Ausschüttungsfähigkeit, die Kapitaldienstfähigkeit und die Standortkosten. Wer gewerblich tätig ist, sollte Gewerbesteuer nicht erst beim Steuerbescheid wahrnehmen.
Für Gründer ist Gewerbesteuer besonders wichtig bei der Rechtsformwahl. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH und UG werden nicht identisch behandelt. Die GmbH wirkt wegen 15 Prozent Körperschaftsteuer oft steuerlich attraktiv, aber ohne Gewerbesteuer, Ausschüttungsbesteuerung und Beratungskosten ist diese Betrachtung unvollständig.
Für Steuerberater ist Gewerbesteuer ein Beratungsfeld mit hoher Praxisrelevanz. Typische Themen sind Hebesatzvergleich, Vorauszahlungen, Gewerbesteuererklärung, Hinzurechnungen, Kürzungen, Anrechnung auf Einkommensteuer, Betriebsstätten, Zerlegung und Gestaltung von Finanzierungs- oder Mietstrukturen.
Für Auszubildende ist Gewerbesteuer ein wichtiger Begriff, weil er zeigt, dass Steuerarten unterschiedliche Anknüpfungspunkte haben. Umsatzsteuer knüpft an Umsätze an, Einkommensteuer an natürliche Personen, Körperschaftsteuer an Körperschaften und Gewerbesteuer an den Gewerbebetrieb. Wer diese Systematik versteht, kann Steuerfälle sauberer einordnen.
Häufige Fragen zu Gewerbesteuer
Was ist Gewerbesteuer einfach erklärt?
Gewerbesteuer ist eine Steuer auf gewerbliche Unternehmen. Sie wird auf den Gewerbeertrag erhoben und hängt wesentlich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden. Die Grundlage ist § 2 GewStG. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind regelmäßig gewerbesteuerpflichtig.
Wie wird Gewerbesteuer berechnet?
Vereinfacht wird aus dem Gewerbeertrag ein Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Steuermesszahl und der Messbetrag sind in § 11 GewStG geregelt, der Hebesatz in § 16 GewStG.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Das hängt vom Gewerbeertrag und vom Hebesatz der Gemeinde ab. Der Hebesatz muss nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums mindestens 200 Prozent betragen.
Zahlt eine GmbH Gewerbesteuer?
Ja. Eine GmbH ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Sie zahlt regelmäßig Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG erhalten diesen Freibetrag nicht.
Ist Gewerbesteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Nein. Umsatzsteuer knüpft an Umsätze an. Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs an. Beide Steuerarten haben unterschiedliche Grundlagen und Wirkungen.
Kann Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?
Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern kann Gewerbesteuer unter gesetzlichen Voraussetzungen teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH gibt es diese Anrechnung nicht.
